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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2024 aufgehoben
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§ 10 - Postdienstleistungsverordnung (PDLV)
V. v. 21.08.2001 BGBl. I S. 2178; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 25.08.2001; FNA: 900-14-3 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 25.08.2001; FNA: 900-14-3 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 10 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 9. März 2021 BGBl. I S. 324 m.W.v. 18. März 2021
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Frühere Fassungen von § 10 PDLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.03.2021 | Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 09.03.2021 BGBl. I S. 324 |
aktuell vorher | 05.04.2017 | Artikel 170 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626 |
aktuell | vor 05.04.2017 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 PDLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PDLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PDLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 170 SchriftVG Änderung der Postdienstleistungsverordnung
... In § 10 Absatz 3 Satz 3 der Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178) werden nach dem Wort „schriftlich" die ...
Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
Artikel 3 VersStrRVG Änderung der Postdienstleistungsverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)". 2. § 10 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: „ § 10 (weggefallen) ". 2. § 10 wird ... zu § 10 wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)". 2. § 10 wird ...
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