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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben
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§ 1 - Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt)
V. v. 18.12.1989 BGBl. I S. 2255; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Geltung ab 01.01.1990 bis 30.06.2007; FNA: 752-1-11 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 01.01.1990 bis 30.06.2007; FNA: 752-1-11 Elektrizität und Gas
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§ 1 Allgemeine Grundsätze
§ 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit allgemeiner Anschluß- und Versorgungspflicht nach § 6 des Energiewirtschaftsgesetzes haben für die Versorgung in Niederspannung allgemeine Tarife anzubieten, die den Erfordernissen
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- einer möglichst sicheren und preisgünstigen Elektrizitätsversorgung,
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- einer rationellen und sparsamen Verwendung von Elektrizität,
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- der Ressourcenschonung und möglichst geringen Umweltbelastung
Zitierungen von § 1 BTOElt
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BTOElt verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BTOElt selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BTOElt Wahltarife
... zum Pflichttarif dürfen Wahltarife angeboten werden, wenn sie den Grundsätzen des § 1 Abs. 1 entsprechen. Sie sind öffentlich bekanntzumachen. (2) Hat der Kunde einen ...
§ 4 BTOElt Pflichttarif
... dem Grundsatz der Kostenorientierung sowie den sonstigen allgemeinen Grundsätzen nach § 1 Abs. 1 Rechnung getragen wird und die zusätzlichen Kosten für die erforderlichen ...
§ 5 BTOElt Ermittlung des Leistungspreises durch Messung
... Andere Zeitspannen sind zulässig, soweit sie den allgemeinen Grundsätzen des § 1 Abs. 1 nach gesicherten allgemeinen elektrizitätswirtschaftlichen Erkenntnissen oder nach den ...
§ 16 BTOElt Befreiung
... soll. Eine Befreiung von der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des § 1 Abs. 1 ist ausgeschlossen. (2) In dem Antrag auf Erteilung der Befreiung ist ... auf Antrag gestatten, anstelle des Pflichttarifs nach § 1 Abs. 2 einen Tarif einzuführen, der nur aus einem nach Zeitzonen gestaffelten Arbeitspreis ... Elektrizitätsversorgungsunternehmen die allgemeinen Grundsätze des § 1 Abs. 1 ...
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