§ 8 Durchschnittspreisbegrenzung
Beim Pflichttarif darf der Durchschnittspreis je Kilowattstunde, der für den Abrechnungszeitraum aus Arbeits- und Leistungspreis zu berechnen ist, einen Höchstpreis nicht überschreiten. Er ist im Tarif bekanntzugeben. Daneben darf ein Verrechnungspreis verlangt werden.
interne Verweise§ 9 BTOElt Schwachlastregelung ... bei der Ermittlung des Leistungspreises und bei der Durchschnittspreisbegrenzung nach § 8 unberücksichtigt. Zum Ausgleich dafür, daß dadurch auch der Verbrauch ...
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