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§ 18 - Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt)

V. v. 18.12.1989 BGBl. I S. 2255; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
Geltung ab 01.01.1990 bis 30.06.2007; FNA: 752-1-11 Elektrizität und Gas
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§ 18 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bundestarifordnung Elektrizität vom 26. November 1971 (BGBl. I S. 1865) zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Januar 1980 (BGBl. I S. 122), außer Kraft. Tarife, die vor dem 1. Januar 1990 genehmigt worden sind, können bis zum 30. Juni 1992 beibehalten werden; in begründeten Einzelfällen kann die zuständige Behörde auch eine Änderung dieser Tarife unter den Voraussetzungen des § 12 genehmigen.



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