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§ 33d - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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§ 33d Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
(1) 1Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller im Besitz einer von dem Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist.
(3) 1Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller oder der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, die für die Veranstaltung von anderen Spielen erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. 2§ 33c Absatz 2 Nummer 1 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.
(4) 1Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung nicht bekannt war, daß Tatsachen der in Absatz 3 bezeichneten Art vorlagen. 2Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn
- 1.
- nach ihrer Erteilung Tatsachen der in Absatz 3 bezeichneten Art eingetreten sind,
- 2.
- das Spiel abweichend von den genehmigten Bedingungen veranstaltet wird oder
- 3.
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden ist.
(5) Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn bei der Veranstaltung des Spieles eine der in der Erlaubnis enthaltenen Auflagen nicht beachtet oder gegen § 6 des Jugendschutzgesetzes verstoßen worden ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze G. v. 5. Dezember 2012 BGBl. I S. 2415 m.W.v. 1. September 2013
Frühere Fassungen von § 33d Gewerbeordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2013 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2415 |
aktuell vorher | 12.12.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2415 |
aktuell | vor 12.12.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 33d Gewerbeordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33d GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13b GewO Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen (vom 23.02.2018)
... (3) Absatz 2 gilt nicht, soweit Tätigkeiten nach den §§ 30, 31, 33c, 33d , 34, 34a, 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, den §§ 34d, 34f, 34h, 34i oder nach § 60a ...
§ 29 GewO Auskunft und Nachschau (vom 23.02.2018)
... oder sonstige Personen, 1. die einer Erlaubnis nach den §§ 30, 31, 33a, 33c, 33d , 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h oder 34i bedürfen oder nach § 34i Absatz 4 von ...
§ 33e GewO Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom 12.12.2012)
... und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Spiele (§§ 33c und 33d ) sind zu versagen, wenn die Gefahr besteht, daß der Spieler unangemessen hohe Verluste in ... hohe Verluste in kurzer Zeit erleidet. Für andere Spiele im Sinne des § 33d kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch versagt werden, wenn das Spiel durch Veränderung ... verbunden werden. (4) Bei serienmäßig hergestellten Spielen nach § 33d genügt es, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eingereichte Spiel und ...
§ 33f GewO Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungsvorschriften (vom 01.01.2023)
... für Wirtschaft und Klimaschutz kann zur Durchführung der §§ 33c, 33d , 33e und 33i im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem ...
§ 33g GewO Einschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht (vom 01.01.2023)
... daß 1. für die Veranstaltung bestimmter anderer Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 eine Erlaubnis nicht erforderlich ist, wenn diese Spiele überwiegend der Unterhaltung dienen ... an einer Erlaubnispflicht besteht, 2. die Vorschriften der §§ 33c und 33d auch für die nicht gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten und für ...
§ 33h GewO Spielbanken, Lotterien, Glücksspiele
... §§ 33c bis 33g finden keine Anwendung auf 1. die Zulassung und den Betrieb von ... besteht, 3. die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1, die Glücksspiele im Sinne des § 284 des Strafgesetzbuches ...
§ 33i GewO Spielhallen und ähnliche Unternehmen (vom 01.09.2013)
... oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die ... Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen, 2. die zum Betrieb des Gewerbes ...
§ 60a GewO Veranstaltung von Spielen
... 33c Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind. Wer im Reisegewerbe ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung ... einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne des § 33e Abs. 4 besitzt. § 33d Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5 , die §§ 33e, 33f Abs. 1 und 2 Nr. 1 sowie die §§ 33g und 33h gelten ...
§ 144 GewO Verletzung von Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe (vom 01.01.2023)
... stellt, d) nach § 33c Abs. 1 Satz 1 ein Spielgerät aufstellt, nach § 33d Abs. 1 Satz 1 ein anderes Spiel veranstaltet oder nach § 33i Abs. 1 Satz 1 eine Spielhalle oder ein ... 3. einer vollziehbaren Auflage nach § 33a Abs. 1 Satz 3, § 33c Abs. 1 Satz 3, § 33d Abs. 1 Satz 2 , § 33e Abs. 3, § 33i Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 1 Satz 2, § 34a Abs. 1 Satz 2, ...
§ 145 GewO Verletzung von Vorschriften über das Reisegewerbe (vom 28.05.2022)
... 56 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz, b) § 60a Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 33d Abs. 1 Satz 2 oder c) § 60a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 33i Abs. 1 Satz 2 ...
Zitat in folgenden Normen
Mitteilungsverordnung (MV)
V. v. 07.09.1993 BGBl. I S. 1554; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 6 MV Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen
... 4. Erlaubnisse zur Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d der Gewerbeordnung), 5. Festsetzungen von Messen, Ausstellungen, ...
Spielverordnung (SpielV)
neugefasst durch B. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 280; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 4 SpielV
... Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (anderes Spiel), bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur ...
§ 9 SpielV
... dem Spieler neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß den §§ 33c und 33d der Gewerbeordnung zugelassene Spielgeräte oder andere Spiele keine sonstigen Gewinnchancen ...
§ 19 SpielV (vom 10.11.2019)
... § 9 Abs. 2 neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß den §§ 33c und 33d der Gewerbeordnung zugelassene Spielgeräte oder andere Spiele sonstige Gewinnchancen in Aussicht stellt oder ...
Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)
neugefasst durch B. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 510; zuletzt geändert durch Artikel 225 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 UnbBeschErtV (vom 27.06.2020)
... Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung entscheidet das Bundeskriminalamt im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2415
Artikel 1 GewOuaÄndG Änderung der Gewerbeordnung
... die die Voraussetzungen nach Absatz 2 Nummer 2 erfüllen." 3. § 33d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 33c ... b) In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 33c Abs. 2 oder § 33d Abs. 3" durch die Wörter „§ 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz ... oder § 33d Abs. 3" durch die Wörter „§ 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3" ersetzt. 7. In § 34d Absatz 8 Nummer 3 ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091
Artikel 1 DlRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit Tätigkeiten nach den §§ 30, 33c, 33d , 34, 34a, 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a bis 3, den §§ 34d, 34e oder nach § 60a ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 10 WohnImmoKredRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... folgt gefasst: „1. die einer Erlaubnis nach den §§ 30, 31, 33a, 33c, 33d , 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34e, 34f, 34h oder 34i bedürfen oder nach § 34i Absatz 4 ...
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