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Eingangsformel - Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes (BKomBesV)

Eingangsformel



Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

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