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§ 1 - Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV)

neugefasst durch B. v. 04.11.2009 BGBl. I S. 3701; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.08.1977; FNA: 2032-1-10 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 1



Vergütungen für Mehrarbeit an Beamtinnen und Beamte des Bundes dürfen nur nach Maßgabe dieser Verordnung gezahlt werden.





 

Frühere Fassungen von § 1 BMVergV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2050
aktuell vorher 01.01.2008 (01.08.2008)Artikel 9 Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)
vom 29.07.2008 BGBl. I S. 1582
aktuellvor 01.01.2008 (01.08.2008)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BMVergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BMVergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1582
Artikel 9 BBVAnpG 2008/2009 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
... vom 9. November 2004 (BGBl. I S. 2774), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach dem Wort „Mehrarbeit" die Wörter „an Beamte des Bundes" ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2050
Artikel 1 9. BMVergVÄndV
...  (Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung - BMVergV)". 2. In § 1 werden vor dem Wort „Beamte" die Wörter „Beamtinnen und" ...