Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 2 DirektZahlVerpflV vom 28.02.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. DirektZahlVerpflVÄndV am 28. Februar 2009 und Änderungshistorie der DirektZahlVerpflV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 2 DirektZahlVerpflV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.02.2009 geltenden Fassung
Anlage 2 DirektZahlVerpflV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.02.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.02.2009 BGBl. I S. 395

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind


vorherige Änderung

 


Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.

Schema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind

Schema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (BGBl. 2009 I S. 397)


Winderosionsgefährdungsklasse


Winderosionsgefährdungsklasse | Bezeichnung | Stufe nach DIN 19706 *)

1 | 2 | 3

CCWind | Erosionsgefährdung | Enat5


*) Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wind nach Tabelle 3 bzw. Tabelle 8 der DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN - Deutsches Institut für Normung e. V., Mai 2004). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.


Anzeige