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Zitierungen von § 1 STzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 STzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
STzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 STzV Antragsverfahren (vom 09.08.2019)
... Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. (5) Im Fall des § 1 Nummer 3 kann die Teilzeitbeschäftigung frühestens mit der Erklärung des ...
§ 6 STzV Ausschlüsse und Beschränkungen (vom 09.08.2019)
... Wehrdienst wird angerechnet. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht im Fall des § 1 Nummer 3 , sofern die Soldatin oder der Soldat die für die Wehrdienstleistung erforderliche Ausbildung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 7 BwAttraktStG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
... (BGBl. I S. 3014) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird aufgehoben. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die ...
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 8 BwEinsatzBerStG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 2 wird folgender § 1 vorangestellt: „§ 1 Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung ... 1. Dem § 2 wird folgender § 1 vorangestellt: „ § 1 Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung ist in ... 2. Dem § 2 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Im Fall des § 1 Nummer 3 kann die Teilzeitbeschäftigung frühestens mit der Erklärung des ... folgender Satz angefügt: „Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht im Fall des § 1 Nummer 3 , sofern die Soldatin oder der Soldat die für die Wehrdienstleistung erforderliche Ausbildung ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 7 SVReformG Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
... § 1 der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung vom 9. November 2005 (BGBl. I S. 3157), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. August ...
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