Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben
§ 1
Im Land Rheinland-Pfalz sind in den früheren Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur und Rheinhessen,
im Land Niedersachsen sind im Verwaltungsbezirk Oldenburg und im Landkreis Schaumburg-Lippe nach dem Gebietsstand vom 9. April 1956
bis zum 31. März 1975 Volksentscheide über die Landeszugehörigkeit dieser Gebiete durchzuführen.
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