Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

§ 2 - Gesetz über die Volksentscheide auf Grund der nach Artikel 29 Abs. 2 GG in den Ländern Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren (VoEntschRP/NSG k.a.Abk.)

G. v. 25.10.1974 BGBl. I S. 2877; aufgehoben durch Artikel 1 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Geltung ab 01.11.1974; FNA: 101-7 Hoheitsgebiet
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§ 2



Die Stimmzettel für die Volksentscheide im Land Rheinland-Pfalz lauten:

1.
für die früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier

"Stimmzettel für den Volksentscheid in den früheren Regierungsbezirken Koblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz

Ich will,

daß das Gebiet der früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier beim Land

Rheinland-Pfalz

verbleibt.

daß das Gebiet der früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier dem Land

Nordrhein-Westfalen

angegliedert wird."

2.
für den früheren Regierungsbezirk Montabaur

"Stimmzettel für den Volksentscheid im früheren Regierungsbezirk Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz

Ich will,

daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Montabaur beim Land

Rheinland-Pfalz

verbleibt.

daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Montabaur dem Land

Hessen

angegliedert wird."

3.
für den früheren Regierungsbezirk Rheinhessen

"Stimmzettel für den Volksentscheid im früheren Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz

Ich will,

daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen beim Land

Rheinland-Pfalz

verbleibt.

daß das Gebiet des früheren Regierungsbezirks Rheinhessen dem Land

Hessen

angegliedert wird."



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