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§ 24 - Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)

V. v. 07.02.2002 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 24 Stimmzettel, Stimmabgabe



(1) Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ist zu wählen, wenn nur eine gültige Vorschlagsliste eingegangen ist.

(2) Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familiennamen, Vornamen und Art der Beschäftigung in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.

(3) 1Die Wählerin oder der Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Namen der Bewerberinnen oder Bewerber an, für die sie oder er die Stimme abgeben will. 2Die Stimme kann nur für solche Bewerberinnen oder Bewerber abgegeben werden, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. 3Es dürfen nicht mehr Namen angekreuzt werden, als Mitglieder der Bordvertretung zu wählen sind.

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Zitierungen von § 24 WOS

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 WOS verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOS selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WOS Wahlvorschläge der Gewerkschaften
... vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten § 6 sowie die §§ 8 bis 31 entsprechend. (2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn ...
§ 11 WOS Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
... (§§ 21 bis 23) eine Vorschlagsliste; 2. bei Mehrheitswahl nach den §§ 24 bis 30 so viele Namen, wie Mitglieder der Bordvertretung zu wählen ...
§ 12 WOS Stimmabgabe (vom 15.10.2021)
... Vorschlagsliste abgeben. Ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen ( §§ 24 bis 30), so ist die Stimme für die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber ...
§ 15 WOS Feststellung des Wahlergebnisses (vom 15.10.2021)
... (§§ 21 bis 23) die auf jede Vorschlagsliste, 2. im Fall der Mehrheitswahl ( §§ 24 bis 30) die auf jede einzelne Bewerberin oder jeden einzelnen Bewerber entfallenen ...
§ 16 WOS Wahlniederschrift
... auf die Vorschlagslisten; 4. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 bis 30) die Zahl der auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallenen gültigen Stimmen;  ...
§ 31 WOS Verfahren
... nach § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes vor, so gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 30 mit folgender Maßgabe: 1. Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich ...
§ 48 WOS Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
... nur eine Vorschlagsliste angekreuzt werden darf; 4. dass bei Mehrheitswahl nach den §§ 24 , 25 und 57 auf dem Stimmzettel nur so viele Namen angekreuzt werden dürfen, wie Mitglieder ...
§ 50 WOS Stimmabgabe
... Vorschlagsliste abgeben. Ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen ( §§ 24 bis 30, 57, 58), so ist die Stimme für die einzelnen Bewerber abzugeben. (2) ...
§ 53 WOS Feststellung des Wahlergebnisses
... 21 bis 23, 57) die auf jede Vorschlagsliste, 2. im Fall der Mehrheitswahl ( §§ 24 bis 30, 57, 58) die auf jede einzelne Bewerberin oder jeden einzelnen Bewerber  ...
§ 54 WOS Wahlniederschrift
... auf die Vorschlagslisten; 5. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 bis 30, 57, 58) die Zahl der auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallenen gültigen ...
§ 57 WOS Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
... Vorschriften der §§ 19 bis 26 gelten für die Wahl der Mitglieder des Seebetriebsrats mit folgender Maßgabe ...