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§ 40 - Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)

V. v. 07.02.2002 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 40 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge



(1) Die Wahlvorschläge müssen vor Ablauf von fünf Wochen nach Versendung des Wahlausschreibens an die Schiffe (§ 38 Abs. 3) beim Wahlvorstand eingehen.

(2) Ist zu besorgen, dass die in Absatz 1 genannte Frist für eine ordnungsgemäße Einreichung von Wahlvorschlägen der Besatzungsmitglieder der einzelnen Schiffe nicht ausreicht, so hat der Wahlvorstand nach Beratung mit dem Arbeitgeber eine längere Frist, höchstens jedoch eine Frist von zwölf Wochen, festzusetzen.

(3) 1Ergibt sich nach Erlass des Wahlausschreibens die Besorgnis, dass die für die Einreichung von Wahlvorschlägen festgesetzte Frist (Absätze 1 und 2) nicht ausreicht, so hat der Wahlvorstand nach Beratung mit dem Arbeitgeber die Frist zu verlängern. 2Sie darf jedoch insgesamt zwölf Wochen nicht überschreiten. 3Die Verlängerung der Frist ist unverzüglich in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen.



 

Zitierungen von § 40 WOS

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 WOS verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOS selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 WOS Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
... nur vor Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen festgesetzten Frist ( § 40 ) schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden. (2) Über ...
§ 38 WOS Wahlausschreiben (vom 15.10.2021)
... 12. dass Wahlvorschläge bis zu dem vom Wahlvorstand hierfür festgesetzten Zeitpunkt ( § 40 ) beim Wahlvorstand eingegangen sein müssen; der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist ist ...
§ 42 WOS Wahlvorschläge der Gewerkschaften
... vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten die §§ 39 bis 41 und 43 bis 58 entsprechend. (2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ...
§ 57 WOS Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
... von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seebetriebsrats festgesetzte Frist (§ 40 ). 2. § 20 Satz 2 findet keine Anwendung. 3.  ...
§ 58 WOS Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats (vom 15.10.2021)
... die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seebetriebsrats festgesetzte Frist ( § 40 ) tritt. Wahlberechtigte können für die Wahl des Mitglieds des Seebetriebsrats ...