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§ 47 - Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)
V. v. 07.02.2002 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 47 Vorbereitung der Stimmabgabe
§ 47 wird in 5 Vorschriften zitiert
1Der Wahlvorstand hat unverzüglich nach Ordnung der Wahlvorschläge (§§ 20, 28 Abs. 2, §§ 57, 58) folgende, zur Stimmabgabe erforderliche Unterlagen herzustellen:
- 1.
- Stimmzettel und Wahlumschläge;
- 2.
- vorgedruckte, von der Wählerin oder dem Wähler zu unterzeichnende Erklärungen, in denen diese versichern, dass sie den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet haben, sowie
- 3.
- Wahlbriefumschläge, die die Anschrift des Wahlvorstands und den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" tragen.
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Zitierungen von § 47 WOS
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 WOS verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WOS selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 WOS Wahlvorschläge der Gewerkschaften
... vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten die §§ 39 bis 41 und 43 bis 58 entsprechend. (2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn ...
§ 48 WOS Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
... dem Wahlumschlag zu verschließen sind; 7. dass die vorgedruckte Erklärung ( § 47 Nr. 2 ) unter Angabe des Datums zu unterzeichnen und zusammen mit dem Wahlumschlag im Wahlbriefumschlag ...
§ 50 WOS Stimmabgabe
... und ihn in dem Wahlumschlag zu verschließen, 2. die vorgedruckte Erklärung ( § 47 Nr. 2 ) unter Angabe des Datums zu unterzeichnen und diese zusammen mit dem Wahlumschlag in dem ...
§ 51 WOS Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
... 2. ein Wahlbrief nicht eine unterzeichnete vorgedruckte Erklärung des Absenders nach § 47 Nr. 2 enthält, 3. der Stimmzettel nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingegangen ...
§ 53 WOS Feststellung des Wahlergebnisses
... (2) Ungültig sind Stimmzettel, 1. die nicht den Erfordernissen des § 47 Satz 2 entsprechen; 2. aus denen sich der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei ergibt; ...
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