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§ 57 - Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)
V. v. 07.02.2002 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 57 Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
§ 57 wird in 8 Vorschriften zitiert
Die Vorschriften der §§ 19 bis 26 gelten für die Wahl der Mitglieder des Seebetriebsrats mit folgender Maßgabe entsprechend:
- 1.
- An die Stelle der in § 20 Satz 1 genannten Fristen tritt die für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seebetriebsrats festgesetzte Frist (§ 40).
- 2.
- § 20 Satz 2 findet keine Anwendung.
- 3.
- Das Ergebnis der Auslosung (§ 20 Satz 1) ist in die Sitzungsniederschrift des Wahlvorstands aufzunehmen.
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Zitierungen von § 57 WOS
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 WOS verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WOS selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 WOS Wahlvorstand (vom 15.10.2021)
... nach § 43 Absatz 2 Satz 2, 2. zur Durchführung des Losverfahrens nach § 57 in Verbindung mit § 20 Satz 1. Es muss sichergestellt sein, dass Dritte ...
§ 42 WOS Wahlvorschläge der Gewerkschaften
... vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten die §§ 39 bis 41 und 43 bis 58 entsprechend. (2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn ...
§ 47 WOS Vorbereitung der Stimmabgabe
... hat unverzüglich nach Ordnung der Wahlvorschläge (§§ 20, 28 Abs. 2, §§ 57 , 58) folgende, zur Stimmabgabe erforderliche Unterlagen herzustellen: 1. Stimmzettel ...
§ 48 WOS Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
... bei ihm eingehen müssen; 3. dass bei Verhältniswahl (§§ 21 bis 23, 57 ) auf dem Stimmzettel nur eine Vorschlagsliste angekreuzt werden darf; 4. dass bei ... angekreuzt werden darf; 4. dass bei Mehrheitswahl nach den §§ 24, 25 und 57 auf dem Stimmzettel nur so viele Namen angekreuzt werden dürfen, wie Mitglieder des ...
§ 50 WOS Stimmabgabe
... nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§§ 21 bis 23, 57 ), so kann der Wahlberechtigte seine Stimme nur für die gesamte Vorschlagsliste abgeben. ... Ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (§§ 24 bis 30, 57 , 58), so ist die Stimme für die einzelnen Bewerber abzugeben. (2) Die ...
§ 53 WOS Feststellung des Wahlergebnisses
... Der Wahlvorstand zählt 1. im Fall der Verhältniswahl (§§ 21 bis 23, 57 ) die auf jede Vorschlagsliste, 2. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 bis 30, ... 57) die auf jede Vorschlagsliste, 2. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 bis 30, 57 , 58) die auf jede einzelne Bewerberin oder jeden einzelnen Bewerber entfallenen ...
§ 54 WOS Wahlniederschrift
... Stimmen; 4. im Fall der Verhältniswahl (§§ 21 bis 23, 57 ) die Zahl der auf jede Vorschlagsliste entfallenen gültigen Stimmen sowie die berechneten ... Vorschlagslisten; 5. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 bis 30, 57 , 58) die Zahl der auf jede Bewerberin und jeden Bewerber entfallenen gültigen Stimmen; ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen
V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
Artikel 2 WOuaÄndV Änderung der Wahlordnung Seeschifffahrt
... nach § 43 Absatz 2 Satz 2, 2. zur Durchführung des Losverfahrens nach § 57 in Verbindung mit § 20 Satz 1. Es muss sichergestellt sein, dass Dritte vom ...
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