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Zitierungen von § 4 FlugfunkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FlugfunkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlugfunkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FlugfunkV Anmeldung zur Prüfung
... beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei einer der in § 4 genannten Außenstellen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation erfolgen. Der ...
§ 8 FlugfunkV Prüfung
... der Sitz einer Außenstelle des Bundesamtes für Post und Telekommunikation nach § 4. (2) Der Bewerber muß sich auf Verlangen vor Beginn der Prüfung durch ...
§ 12 FlugfunkV Anerkennung von Prüfungen zum Erwerb einer Erlaubnis für Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung
... die Prüfungsbehörde. Es wird von der zuständigen Außenstelle nach § 4 ausgehändigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann festlegen, daß ...
§ 17 FlugfunkV Gebühren und Auslagen
... Findet die Prüfung auf Antrag der Bewerber nicht am Sitz einer Außenstelle nach § 4 statt, so werden zusätzlich als Auslagen die auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher ...
§ 20 FlugfunkV Übergangsbestimmungen
... in deutscher Sprache ausgestellt wurde. Der Antrag ist an eine nach § 4 zuständige Außenstelle zu richten. (2) Die von den Behörden der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4490/v62122.htm