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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
§ 9 - Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (WiKonzUG k.a.Abk.)
G. v. 31.12.1960; BGBl. 1961 I S. 9; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.05.1961; FNA: 704-2 Auskunftspflicht der Wirtschaft
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Geltung ab 01.05.1961; FNA: 704-2 Auskunftspflicht der Wirtschaft
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§ 9
§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert
(aufgehoben)
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Zitierungen von § 9 Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WiKonzUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WiKonzUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 WiKonzUG
... des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder zur Verfolgung anderer als der in § 9 bezeichneten Ordnungswidrigkeiten verwendet werden. Die Vorschriften der §§ 175, 179, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4516/a194769.htm