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§ 23a - Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 1001; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 2129-8-9 Umweltschutz
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§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren



Die Genehmigungsbehörde hat die bei der Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes überschlägig geprüften Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt nach Maßgabe des § 20 Absatz 1b bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen.



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Frühere Fassungen von § 23a 9. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2023Artikel 10 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
aktuell vorher 14.12.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
vom 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
aktuellvor 14.12.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 23a 9. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a 9. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV
... 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 2, § 21a Absatz 1 Satz 1 und 2, § 23 Absatz 3 Nummer 1 sowie § 23a Absatz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „Abs." durch das Wort „Absatz" ersetzt.  ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 10 ROGÄndG Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23a wie folgt gefasst: „§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23a wie folgt gefasst: „ § 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren". 2. § 23a ... 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren". 2. § 23a wird wie folgt gefasst: „§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und ... Genehmigungsverfahren". 2. § 23a wird wie folgt gefasst: „ § 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren Die ...