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§ 17 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

§ 17 Ladung zu den Prüfungsterminen



Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.

 
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