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Anlage 5
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Anlage 5 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO
k.a.Abk.
)
V. v. 27.06.2002
BGBl. I S. 2405
; zuletzt geändert durch
Artikel 2
V. v. 07.06.2023
BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.2003; FNA: 2122-1-8
Ärzte und sonstige Heilberufe
18 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 58 Vorschriften zitiert
Achter Abschnitt Schlussbestimmungen
Anlage 4
←
→
Anlage 6
Anlage 5 (zu §
6
Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über den Krankenpflegedienst
Anlage 5 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 4
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Anlage 6
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Zitierungen von
Anlage 5 Approbationsordnung für Ärzte
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÄApprO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 6 ÄApprO Krankenpflegedienst
(vom 01.01.2020)
... In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach
Anlage 5
zu dieser ...
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