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Anlage 15 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)
V. v. 27.06.2002 BGBl. I S. 2405; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.2003; FNA: 2122-1-8 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Geltung ab 01.10.2003; FNA: 2122-1-8 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Anlage 15 (zu § 28 Absatz 3 Satz 2) Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Die Prüfungsaufgaben sollen unter Aspekten der allgemeinen ärztlichen Tätigkeit auf die wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen abgestellt sein. Dies sind insbesondere solche, die sich durch ihre Verbreitung, ihre Folgen für den Einzelnen oder die Gesellschaft auszeichnen.
Hierzu zählen
Hierzu zählen
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- Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe, des Kreislaufsystems, der Atmungsorgane, der Verdauungsorgane, der Drüsen mit innerer Sekretion, des Stoffwechsels und der Nieren. Immunologische und allergische Krankheiten, Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, Infektionskrankheiten, Geschwulstkrankheiten.
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- Krankheiten des zentralen Nervensystems, der peripheren Nerven und der Muskulatur. Hirnorganische, endogene, psychotische und persönlichkeitsbedingte reaktive Störungen. Neurosen. Süchte. Suizidalität. Sexuelle Verhaltens- und Erlebnisstörungen. Psychosomatische Krankheiten und funktionelle Störungen. Störungen der Kommunikation.
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- Krankheiten der perinatalen Periode, des Kindes- und Jugendalters, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.
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- Krankheiten der Haut, ihrer Anhangsgebilde und der Schleimhäute der äußeren Körperhöhlen. Geschlechtskrankheiten.
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- Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe, insbesondere die medizinischen, rechtlichen und ethischen Voraussetzungen.
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- Wundbehandlung. Asepsis, Antisepsis, Fehlbildungen, Krankheiten und Verletzungen von Kopf, Hals, Wirbelsäule, Thorax, Abdomen, Extremitäten, Herz, Gefäßen, Nieren, ableitenden Harnwegen, äußeren und inneren Genitalorganen, des zentralen und peripheren Nervensystems sowie der Sinnesorgane. Unfälle und Vergiftungen.
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- Störungen der Geschlechtsentwicklung und der Fertilität. Familienplanung. Schwangerschaft, Beratung und Beurteilung in Konfliktsituationen, insbesondere medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs, Risikoschwangerschaft, Beratung und Vorsorge in der Schwangerschaft. Geburt und Risikogeburt. Krankheiten des Wochenbetts. Entzündungen und Geschwülste der weiblichen Genitalorgane.
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- Körperliche, geistige und psychische Entwicklung und ihre Varianten. Altersspezifische Aspekte von Gesundheitsstörungen, ihrer Diagnostik und Behandlung. Klinische Genetik einschließlich humangenetischer Beratung.
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- Ätiologie, Pathogenese, spezielle Pathologie, Pathophysiologie.
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- Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnose, Durchführung und Bewertung körperlicher, labormedizinischer und technischer Untersuchungen, Indikationen, Kontraindikationen.
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- Anwendung konservativer, operativer und physikalischer Behandlungsverfahren einschließlich Strahlenbehandlung, Grundprinzipien operativer Techniken, Grundprinzipien der Vor- und Nachbehandlung, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, spezielle therapeutische Verfahren, Indikationen, Kontraindikationen, Prognose, Rehabilitation, Gesundheitsberatung, Behandlung von Langzeitkranken, unheilbar Kranken und Sterbenden, Schmerzbehandlung und Palliativmedizin.
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- Erkennung und Behandlung akut lebensbedrohender Zustände, Notfall- und Katastrophenmedizin.
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- Grundzüge der Allgemein-, Krankenhaus- und Seuchenhygiene.
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- Individuelle, epidemiologische und sozialmedizinische Aspekte der Krankheitsentstehung und -verhütung, Öffentliche Gesundheitspflege/Public Health.
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- Arbeitsmedizinische Untersuchungen. Analyse von Arbeitsplatz- und Berufsbelastung. Berufskrankheiten.
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- Medizinische Begutachtung. Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende G. v. 16. März 2020 BGBl. I S. 497; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754 m.W.v. 1. März 2022
Frühere Fassungen von Anlage 15 Approbationsordnung für Ärzte
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2022 | Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16.03.2020 BGBl. I S. 497 |
aktuell vorher | 01.01.2014 | Artikel 4 Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17.07.2012 BGBl. I S. 1539 |
aktuell | vor 01.01.2014 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 15 Approbationsordnung für Ärzte
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÄApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 ÄApprO Schriftliche Prüfung (vom 01.10.2021)
... Aufgaben müssen auf die in Absatz 1 festgelegten Anforderungen und auf den in der Anlage 15 zu dieser Verordnung festgelegten Prüfungsstoff abgestellt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
... zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 30. In der Überschrift der Anlage 15 wird die Angabe „(zu § 29 Abs. 3 Satz 2)" durch die Angabe „(zu § 28 ...
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
G. v. 16.03.2020 BGBl. I S. 497; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
Artikel 3 OrgSpEG Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... Anlage 15 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. August 2019 ...
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