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Zitierungen von § 1 Approbationsordnung für Ärzte
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÄApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ÄApprO Unterrichtsveranstaltungen (vom 01.10.2021)
... Die Universität vermittelt eine Ausbildung, die den in § 1 Abs. 1 genannten Zielen entspricht und die es den Studierenden ermöglicht, die dazu erforderlichen ...
§ 3 ÄApprO Praktisches Jahr (vom 01.10.2021)
... Das Praktische Jahr nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung statt. Es ... Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland um die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge nach § 1 ... 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 dieser Verordnung dürfen der Berechnung der Höchstgrenze nur zugrunde gelegt werden, ...
§ 5 ÄApprO Ausbildung in erster Hilfe
... Die Ausbildung in erster Hilfe (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) soll durch theoretischen Unterricht und praktische Unterweisungen ...
§ 6 ÄApprO Krankenpflegedienst (vom 01.01.2020)
... Der dreimonatige Krankenpflegedienst ( § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der ...
§ 7 ÄApprO Famulatur (vom 01.10.2021)
... Famulatur kann angerechnet werden. (5) Die viermonatige Famulatur ( § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ) ist während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der ...
§ 8 ÄApprO Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
... in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen ...
§ 9 ÄApprO Zuständige Stelle
... nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der zuständigen Stelle des Landes ...
§ 10 ÄApprO Meldung und Zulassung zur Prüfung (vom 01.10.2021)
... Über die Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 entscheidet die nach Landesrecht zuständige Stelle. (2) Die Studierenden ... jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit melden, die § 1 Abs. 3 als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt. (3) Der Antrag auf ...
§ 41 ÄApprO Modellstudiengang (vom 01.01.2014)
... von den Vorschriften dieser Verordnung dahingehend abweicht, dass 1. von den in § 1 Absatz 2 Nummer 5 vorgesehenen Prüfungsabschnitten der Erste Abschnitt der Ärztlichen ... abgeleistet werden können, 3. das Praktische Jahr nicht in der Form des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 abgeleistet werden muss und 4. die Universitäten in jedem ...
§ 43 ÄApprO Abweichende Regelungen für die Prüfungen (vom 01.01.2014)
... (8) Der Zweite und Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 wird ab dem 1. Oktober 2006 durchgeführt. (9) Für ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
V. v. 17.07.2012 BGBl. I S. 1539; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 1 1. ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 01. In § 1 Absatz 1 Satz 5 werden nach dem Wort „Gesichtspunkte" die Wörter ... dieser Verordnung dahingehend abweicht, dass von den Prüfungsabschnitten, die in § 1 Absatz 2 Nummer 5 in der ab dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung vorgesehen sind, der Erste ...
Artikel 2 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. April 2013 (vom 15.01.2013)
... nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland um die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge ... Nummer 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 dieser Verordnung dürfen der Berechnung der Höchstgrenze nur ...
Artikel 4 1. ÄApprOÄndV Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Januar 2014 (vom 15.01.2013)
... 3 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Das Praktische Jahr nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen ... 7 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die viermonatige Famulatur (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) ist während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen dem Bestehen des ... a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. von den in § 1 Absatz 2 Nummer 5 vorgesehenen Prüfungsabschnitten der Erste Abschnitt der Ärztlichen ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 5 EURLHuGBUG Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... (BGBl. I S. 3005) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Medizin von" die Wörter ...
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 2 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... 2020 (BGBl. I S. 497) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt geändert: a) Im sechsten Anstrich wird das Komma und werden die ...
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation
V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34
Artikel 1 ÄApprOÄndV Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland um die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge ... Nummer 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 dieser Verordnung dürfen der Berechnung der Höchstgrenze nur ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
V. v. 30.03.2020 BAnz AT 31.03.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.07.2020 BAnz AT 03.07.2020 V1
§ 7 ÄApprOAbwV Zeitpunkt und Voraussetzung für das Ablegen des Zweiten und Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
... Die Ärztliche Prüfung nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 der Approbationsordnung für Ärzte wird abweichend von § 1 Absatz 3 der Approbationsordnung für Ärzte wie folgt ... nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 der Approbationsordnung für Ärzte wird abweichend von § 1 Absatz 3 der Approbationsordnung für Ärzte wie folgt abgelegt: 1. der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem ...
§ 8 ÄApprOAbwV Abweichende Regelungen über die Durchführung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
... Dies gilt auch für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte , der zeitgleich mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 7 Absatz 1 ...
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