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Zitierungen von § 8a Sportbootführerscheinverordnung-See

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a SportbootFüV-See verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportbootFüV-See selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SportbootFüV-See Antrag (vom 17.10.2012)
... nach Entscheidung durch ein Seeamt oder zur Aufhebung eines Fahrverbots nach § 8a Abs. 2 muss die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 aufgeführten Angaben sowie die Ausstellungsnummer ...
§ 10 SportbootFüV-See Gebühren und Auslagen (vom 04.06.2016)
... Fahrerlaubnis nach § 8 und die Verhängung eines Fahrverbots nach § 8a 42,50 Euro bis 125,00 Euro, 9. für die ...
§ 12 SportbootFüV-See Ordnungswidrigkeiten (vom 04.06.2016)
... dazu erforderliche Fahrerlaubnis zu haben, 2. entgegen einem Fahrverbot nach § 8a Abs. 1, 2, 3 oder 3a ein Sportboot führt, 3. als Eigentümer oder Führer ... 8 Abs. 5 Satz 2 oder 3 nach der Entziehung der Fahrerlaubnis oder in den Fällen des § 8a Abs. 5 den Sportbootführerschein nicht abliefert. (2) Die Zuständigkeit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 02.10.2012 BGBl. I S. 2102
Artikel 7 SpBootRÄndV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
... 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Wird ein Fahrverbot nach § 8a der Sportbootführerscheinverordnung-See ausgesprochen, so ist gleichzeitig ein entsprechendes ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 61 WSVZuAnpV Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See
... Schifffahrt" ersetzt. 3. In § 8 Absatz 3, 4, 5 Satz 2 und Absatz 6, § 8a Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 sowie § 10 Absatz 2 Nummer 3 werden jeweils die ...

Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Artikel 7 2. SpBootRÄndV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung (vom 10.05.2017)
... ersetzt. b) In Absatz 1a werden die Wörter „nach § 8a der Sportbootführerscheinverordnung-See " durch die Wörter „nach § 14 Absatz 1 der ...
 
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