Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3a - Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 10.11.1992 BGBl. I S. 1887; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Geltung ab 22.11.1992; FNA: 7823-5-9 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |

§ 3a Besondere Abgabebedingungen



Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 4 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach § 12 Absatz 2 Satz 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.





 

Frühere Fassungen von § 3a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2024Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
vom 02.09.2021 BGBl. I S. 4111
aktuell vorher 06.07.2013Artikel 7 Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
vom 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
aktuellvor 06.07.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a PflSchAnwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchAnwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 PflSchAnwV Verunreinigungen
... Rahmen der §§ 1 bis 4 bleiben produktionstechnisch bedingte, geringfügige Verunreinigungen mit in den Anlagen ...
§ 8 PflSchAnwV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2024)
... einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 3 zuwiderhandelt oder 3. entgegen § 3a ein Pflanzenschutzmittel ...
Anlage 4 PflSchAnwV (zu § 3a) Besondere Abgabebedingungen (vom 01.07.2024)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4111; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 1 5. PflSchAnwVÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... 2013 (BGBl. I S. 4020) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „§ 3b Besondere ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 01.06.2022 BGBl. I S. 867; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 1 6. PflSchAnwVÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 3 zuwiderhandelt oder 3. entgegen § 3a ein Pflanzenschutzmittel ...

Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Artikel 7 PflSchRNeuOV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... § 3a der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), die zuletzt durch ...

Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 3 PflSchAnwVuaÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... dieser Verordnung, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a und 3b eingefügt: „§ 3a Besondere Abgabebedingungen  ... 1. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a und 3b eingefügt: „ § 3a Besondere Abgabebedingungen Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 4 ... ersetzt. c) Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. entgegen § 3a ein Pflanzenschutzmittel abgibt." 4. § 9 wird aufgehoben. 5. In ... 7. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „Anlage 4 (zu § 3a ) Besondere Abgabebedingungen Nummer Stoff ...

Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 1 PflSchRBußGAnpV Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3a ein Pflanzenschutzmittel ...