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Anlage 4 - Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 10.11.1992 BGBl. I S. 1887; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Geltung ab 22.11.1992; FNA: 7823-5-9 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 4 (zu § 3a) Besondere Abgabebedingungen



NummerStoff
12
1Diuron
2Glyphosat






 

Frühere Fassungen von Anlage 4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2024Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
vom 02.09.2021 BGBl. I S. 4111
aktuellvor 01.01.2024früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PflSchAnwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchAnwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3a PflSchAnwV Besondere Abgabebedingungen (vom 01.07.2024)
... die aus einem in Anlage 4 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten und deren Anwendung auf einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 3 PflSchAnwVuaÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... „§ 3a Besondere Abgabebedingungen Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 4 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten und deren Anwendung auf einer ... von Getreide dienen, ist verboten." 7. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „Anlage 4 (zu § 3a) Besondere Abgabebedingungen ... 7. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „ Anlage 4 (zu § 3a) Besondere Abgabebedingungen  ...