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Anlage 4 - Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 10.11.1992 BGBl. I S. 1887; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Geltung ab 22.11.1992; FNA: 7823-5-9 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 22.11.1992; FNA: 7823-5-9 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 4 (zu § 3a) Besondere Abgabebedingungen
Nummer | Stoff |
1 | 2 |
1 | Diuron |
2 | Glyphosat |
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung V. v. 24. Juni 2024 BGBl. 2024 I Nr. 216 m.W.v. 1. Juli 2024
Frühere Fassungen von Anlage 4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2024 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216 |
aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 02.09.2021 BGBl. I S. 4111 |
aktuell | vor 01.01.2024 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PflSchAnwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchAnwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3a PflSchAnwV Besondere Abgabebedingungen (vom 01.07.2024)
... die aus einem in Anlage 4 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten und deren Anwendung auf einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216
Artikel 3 PflSchAnwVuaÄndV Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
... „§ 3a Besondere Abgabebedingungen Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 4 aufgeführten Stoff bestehen oder einen solchen Stoff enthalten und deren Anwendung auf einer ... von Getreide dienen, ist verboten." 7. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „Anlage 4 (zu § 3a) Besondere Abgabebedingungen ... 7. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „ Anlage 4 (zu § 3a) Besondere Abgabebedingungen ...
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