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Artikel 5 - Gesetz über das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (BASIG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.1972 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Geltung ab 01.11.1972; FNA: 2120-3 Organisation des Gesundheitswesens
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Artikel 5


Artikel 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)



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Frühere Fassungen von Artikel 5 Gesetz über das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.08.2006Artikel 6 Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14.08.2006 BGBl. I S. 1869

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz über das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BASIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BASIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 6 BMASBBG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
...  Artikel 5 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe vom 7. Juli ...