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Änderung § 17 LAP-gDVerfSchV vom 07.12.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 17 LAP-gDVerfSchV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2006 geltenden Fassung
§ 17 LAP-gDVerfSchV n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.11.2006 BGBl. I S. 2723

(Textabschnitt unverändert)

§ 17 Hauptstudium


(1) Das Hauptstudium vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit, methodisch und selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten. Es baut auf den Lerninhalten des Grundstudiums und der Praktika auf und ergänzt und vertieft diese.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(2) In den Hauptstudien I und II werden die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Studiengebieten

(Text neue Fassung)

(2) Studiengebiete der Hauptstudien I und II sind insbesondere

1. Rechtslehre:

a) Staats-, Verfassungs- und Europarecht,

vorherige Änderung nächste Änderung

b) Strafrecht,

c) Verwaltungsrecht/Polizeirecht,

d)
Recht des öffentlichen Dienstes,

e)
Recht der Nachrichtendienste/Datenschutzrecht,

2. politische Ideengeschichte,


3. extremistische Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland:




b) Verwaltungsrecht, insbesondere Polizeirecht und Recht des öffentlichen Dienstes,

c)
Recht der Nachrichtendienste/Datenschutzrecht,

d) Strafrecht,


2. politischer Extremismus/Terrorismus:


a) Rechtsextremismus/-terrorismus,

b) Linksextremismus/-terrorismus,

vorherige Änderung nächste Änderung

c) sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (einschließlich Ausländerrecht),

4. Abwehr sicherheitsgefährdender Aktivitäten:

a)
Spionageabwehr/Proliferation,

b)
Geheimschutz,

c) internationale Sicherheitspolitik,

5. nachrichtendienstliche Arbeitstechniken:

a) Auswertung einschließlich Informationserfassung,



c) sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern,

3.
Spionageabwehr/Proliferation,

4.
Geheimschutz,

5. politische Ideengeschichte,

6.
nachrichtendienstliche Arbeitstechniken:

a) Auswertung,

b) Beschaffung,

c) Berichtswesen,

vorherige Änderung

6. Fremdsprachen,

7. neue Steuerungselemente/öffentliches Finanzwesen
und

8. aktuelle Problemfelder

ergänzt, erweitert und vertieft.




7. Fremdsprache und

8. internationale Sicherheitspolitik.