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Zitierungen von § 8 PatKostG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PatKostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PatKostG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 6 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Patentkostengesetzes
... Zahlung der Gebühr keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden." 3. § 8 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Kosten werden angesetzt: 1. ...
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