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Anlage 2 - Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 2 (zu den §§ 2 und 3)
Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist | Bedingungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 | (aufgehoben) | |||
2 *) | Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung | Rinder | Induktion der Tokolyse | Verabreichung nur als Injektion durch einen Tierarzt |
3 *) | Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung | Equiden | Induktion der Tokolyse; Behandlung von Atemstörungen; Hufrollenerkrankung; Hufrehe | im Falle der Induktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren V. v. 16. März 2009 BGBl. I S. 510, 740 m.W.v. 21. März 2009
Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.03.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren vom 16.03.2009 BGBl. I S. 510 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PharmStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PharmStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 PharmStV (vom 07.01.2023)
... in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Stoffe, deren Anwendung nicht nach § 1 ausgeschlossen ist, ... zugeführt werden, sofern sie 1. als Tierarzneimittel für die in den Anlagen 2 und 3 genannten Anwendungsgebiete zugelassen sind und 2. entsprechend der jeweiligen ...
§ 3 PharmStV
... entgegen § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder entgegen § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder 3 zugeführt worden sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. ... dieser Verordnung verbotene Anwendung nicht in den Verkehr gebracht werden. Die in Anlage 2 genannten Stoffe dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, soweit sie zur Anwendung bei den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510, 740
Artikel 1 PharmStVuaÄndV Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB." 3. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird aufgehoben. b) Nummer 3 ...
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