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Anlage 3 - Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 3 (zu den §§ 2 und 3 Abs. 1)
Lfd. Nr. | Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) | Tiere | Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist | Bedingungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 *) | Stoffe mit östrogener Wirkung (ausgenommen 17-β-Östradiol und seine esterartigen Derivate) und Stoffe mit androgener oder gestagener Wirkung (einschließlich Stoffe der lfd. Nrn. 2 und 4) | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Brunstsynchronisation; Vorbereitung von Spender- oder Empfängertieren für Embryotransfer | Verabreichung an eindeutig identifizierte Nutztiere |
2 *) | Testosteron, Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden | alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere | Fruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren; Abbruch einer unerwünschten Trächtigkeit | nur als Injektion oder im Falle der Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke auch als Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch einen Tierarzt an eindeutig identifizierte Nutztiere |
3 *) | Stoffe mit androgener Wirkung | Fische (außer Masttiere) | sexuelle Inversion während der ersten drei Lebensmonate | |
4 *) | Allyltrenbolon (Altrenogest) | Equiden (außer Masttiere) | Fruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren | nur orale Anwendung |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren V. v. 16. März 2009 BGBl. I S. 510, 740 m.W.v. 21. März 2009
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Frühere Fassungen von Anlage 3 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.03.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren vom 16.03.2009 BGBl. I S. 510 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PharmStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PharmStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 PharmStV (vom 07.01.2023)
... in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Stoffe, deren Anwendung nicht nach § 1 ausgeschlossen ist, dürfen ... werden, sofern sie 1. als Tierarzneimittel für die in den Anlagen 2 und 3 genannten Anwendungsgebiete zugelassen sind und 2. entsprechend der jeweiligen ...
§ 3 PharmStV
... § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder entgegen § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder 3 zugeführt worden sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. (2) Die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510, 740
Artikel 1 PharmStVuaÄndV Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB." 4. In Anlage 3 wird die Fußnote wie folgt gefasst: „*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne ...
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