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Änderung Anlage 4 MarkschBergV vom 01.10.2019
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Anlage 4 MarkschBergV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2019 geltenden Fassung | Anlage 4 MarkschBergV n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2019 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 08.11.2019 BGBl. I S. 1581 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 4 (zu § 10) | |
(Text alte Fassung) Teil 1 Regelmäßige Nachtragungs- und Einreichungsfristen | Fristen in Monaten 1 | Gewinnungsbetriebe und untertägige Aufsuchungbetriebe | | (Text neue Fassung) Teil 1 Regelmäßige Nachtragungs- und Einreichungsfristen | | Fristen in Monaten 1 | Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe | |
1.1 | Untertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe | | |
Steinkohle | 3 | | Steinkohle | 3 Höhenfestpunktriss | 24 |
Halden | 12 | |
Braunkohle, Erze, Salze | 6 | | Braunkohle | 6 Höhenfestpunktriss | 24 |
Halden | 12 | |
Sole, sonstige Bodenschätze | 12 1.2 | Übertägige Gewinnungsbetriebe | Steinkohle | 12 Braunkohle | 12 Höhenfestpunktriß | 24 Basaltlava, Feldspat, Quarz und Quarzit mit Ausnahme quarzitischer Sande | 48 Sonstige Bodenschätze | 24 1.3 | Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage | Kohlenwasserstoffe | 12 Erdwärme | 48 Solegewinnungskavernen | bei Veränderung der Betriebsanlagen nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung | 12 oder Höhenmessung | unverzüglich Sonstige Aussolungen | 12 2 | Übertägige Aufsuchungsbetriebe | Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei Änderungen innerhalb von | 6 3 | Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen | 3.1 | Untergrundspeicherung | 3.1.1 | Kavernenspeicher | bei Veränderung der Betriebsanlagen | 12 nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung oder Höhenmessung | unverzüglich 3.1.2 | Porenspeicher | 12 3.1.3 | Speicherbergwerke | 6 | | Erze, Salze | 6 Höhenfestpunktriss | 48 |
Halden | 12 | |
3.2 | Versuchsgruben | 24 3.3 | Gewinnung in alten Halden | 24 Teil 2 Unverzüglich in das Rißwerk einzutragende Angaben: | | Sole, sonstige Bodenschätze | 12 1.2 | Übertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe | 1.2.1 | Übertägige Aufsuchungsbetriebe | | Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei Änderungen innerhalb von | 6 1.2.2 | Übertägige Gewinnungsbetriebe | | Steinkohle | 12 | Braunkohle | 12 Höhenfestpunktriss | 24 | Basaltlava, Feldspat, Quarz und Quarzit, mit Ausnahme quarzitischer Sande | 48 | Sonstige Bodenschätze | 24 1.3 | Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage | | Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei wesentlichen Veränderungen der Betriebs- anlagen oder Bohrungen innerhalb von | 6 | nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung oder Höhenmessung | unverzüglich | Kohlenwasserstoffe | 24 | Erdwärme | 48 | Solegewinnungskavernen | 24 | Sonstige Aussolungen | 24 2 | Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen | 2.1 | Untergrundspeicherung | 2.1.1 | Kavernenspeicher | | Nach Fertigstellung der Bohrung oder bei wesentlichen Veränderungen der Betriebs- anlagen oder Bohrungen innerhalb von | 6 | nach jeder von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Hohlraumvermessung oder Höhenmessung | unverzüglich 2.1.2 | Porenspeicher | 12 2.1.3 | Speicherbergwerke | 6 | Halden | 12 2.2 | Versuchsgruben | 24 2.3 | Gewinnung in alten Halden | 24 Teil 2 Unverzüglich in das Risswerk einzutragende Angaben: |
1 die Grenzen der Bergbau- oder sonstigen Berechtigung sowie andere für den Betrieb festgesetzte Grenzen einschließlich Sicherheitslinien, 2 betriebliche Sicherheitspfeiler, Schutzbezirke und Sicherheitsabstände sowie Quellenschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Einflugschneisen, | |
3 bei Betrieben in Küstengewässern oder im Bereich des Festlandsockels über die Angaben nach den Nummern 1 und 2 hinaus Schiffahrtswege, Verkehrstrennungsgebiete, Sperrgebiete, sonstige unter besonderen Schutz gestellte Gebiete, Richtfunkstrecken, Seezeichen sowie Rohrleitungen und Kabel, 4 Standwasserbereiche, Wasserdämme, Abschlußdämme, | 3 bei Betrieben in Küstengewässern oder im Bereich des Festlandsockels über die Angaben nach den Nummern 1 und 2 hinaus Schifffahrtswege, Verkehrstrennungsgebiete, Sperrgebiete, sonstige unter besonderen Schutz gestellte Gebiete, Richtfunkstrecken, Seezeichen sowie Rohrleitungen und Kabel, 4 Standwasserbereiche, Wasserdämme, Abschlussdämme, |
5 Brandherde, Brandfelder, Branddämme, 6 Austritt- oder Ausbruchstellen von Gasen, Laugen oder Schlämmen, wasser-, laugen- oder gasführende Schichten oder Klüfte, | |
7 Gebirgsschlagstellen. | 7 Gebirgsschlagstellen, 8 geotechnische Ereignisse wie beispielsweise Böschungsrutschungen, Grundbrüche oder Last- und Druckbrüche, sofern diese die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit im Betrieb oder andere Schutzgüter von besonderer Bedeutung gefährden. |
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