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§ 22 - Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 487; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
Geltung ab 20.12.2002; FNA: 860-6-20-1 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 20.12.2002; FNA: 860-6-20-1 Sozialgesetzbuch
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§ 22 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1679 m.W.v. 1. Januar 2017
Frühere Fassungen von § 22 AltvDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 7 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1679 |
aktuell vorher | 23.07.2009 | Artikel 3 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.07.2009 BGBl. I S. 1959 |
aktuell | vor 23.07.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 22 AltvDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 AltvDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltvDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 7 StVfModG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... durch die Wörter „mitteilungspflichtigen Stellen" ersetzt. 5. § 22 wird aufgehoben. 6. In § 23 wird das Wort „übermittelnden" durch ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 3 JStG 2007 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. b) In ... In Absatz 1 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 122 ... 3 der Abgabenordnung entsprechend." bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. e) In ... In Satz 2 wird die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7" durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5" ersetzt. e) In dem neuen Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe ...
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