§ 2 - Handwerkstatistikgesetz (HwStatG)

G. v. 07.03.1994 BGBl. I S. 417; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
Geltung ab 13.03.1994; FNA: 708-25 Wirtschaftsstatistik
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§ 2


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen

1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und

2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1

der Handwerksordnung.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften G. v. 17. März 2008 BGBl. I S. 399 m.W.v. 1. April 2008

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Frühere Fassungen von § 2 HwStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 4 Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
vom 17.03.2008 BGBl. I S. 399

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 HwStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HwStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 HwStatG Zählungen im Handwerk (vom 12.11.2010)
... 1 Abs. 2 Nr. 2 werden jährlich, beginnend 2009, für die Erhebungseinheiten nach § 2 Angaben aus dem Statistikregister und Angaben, die nach § 3 Nr. 4 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 1 MEG III Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
... vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 399), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 2 Nr. 5 werden die Wörter „Gesetzes über Statistiken im Handwerk" durch ...
Artikel 2 MEG III Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
... 1 Abs. 2 Nr. 2 werden jährlich, beginnend 2009, für die Erhebungseinheiten nach § 2 Angaben aus dem Statistikregister und Angaben, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des ...

Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399
Artikel 4 StatRVereuAnpG Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 3 wird aufgehoben. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Erhebungseinheiten sind ... 1 Abs. 3 wird aufgehoben. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen 1. des ... die Wörter „von selbständigen Handwerkern" durch die Angabe „nach § 2 Nr. 1" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „bei allen ...


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