Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.01.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 18 - Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

G. v. 03.07.1952 BGBl. I S. 379; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2354
Geltung ab 01.01.1964 bis 31.01.2006; FNA: 201-3 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
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§ 18 Postzustellungsverordnung



Die Verordnung über Postzustellung in der öffentlichen Verwaltung (Postzustellungsverordnung) vom 23. August 1943 (Reichsgesetzbl. I S. 527) ist für den Bereich der Bundesverwaltung, der Landesfinanzverwaltung und der Finanzgerichte nicht anzuwenden.



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