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Änderung § 1 VbrInsFV vom 30.06.2014
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§ 1 VbrInsFV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.06.2014 geltenden Fassung | § 1 VbrInsFV n.F. (neue Fassung) in der am 30.06.2014 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 825 |
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(Text alte Fassung) § 1 Vordrucke | (Text neue Fassung)§ 1 Formulare |
(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Vordrucke eingeführt: | (1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Formulare eingeführt: |
(Textabschnitt unverändert) 1. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung, 2. Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: a) Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners, b) Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung, | |
c) Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung mit Erklärung über bereits bestehende Abtretungen und Verpfändungen nach § 287 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung, d) Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Artikel 107 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung, e) Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht), f) Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis), g) Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis), h) Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung. (2) Den Vordrucken ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert. | c) Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung, d) Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht), e) Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis), f) Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis), g) Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung. (2) Den Formularen ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert. |
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