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Änderung § 1 VbrInsFV vom 30.06.2014

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§ 1 VbrInsFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.06.2014 geltenden Fassung
§ 1 VbrInsFV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.06.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 825
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 1 Vordrucke


(Text neue Fassung)

§ 1 Formulare


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Vordrucke eingeführt:



(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Formulare eingeführt:

(Textabschnitt unverändert)

1. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung,

2. Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

a) Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners,

b) Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung,

vorherige Änderung

c) Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung mit Erklärung über bereits bestehende Abtretungen und Verpfändungen nach § 287 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung,

d) Erklärung zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode nach Artikel 107 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung,

e)
Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht),

f)
Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis),

g)
Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis),

h)
Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung.

(2) Den Vordrucken ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert.



c) Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung,

d) Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht),

e)
Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis),

f)
Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis),

g)
Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung.

(2) Den Formularen ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert.