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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2020 aufgehoben
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§ 5 - Fertigpackungsverordnung (FertigPackV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 451, 1307; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Geltung ab 31.12.1981; FNA: 7141-6-1-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 31.12.1981; FNA: 7141-6-1-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 5 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung V. v. 11. Juni 2008 BGBl. I S. 1079 m.W.v. 11. April 2009
Frühere Fassungen von § 5 Fertigpackungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.04.2009 | Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung vom 11.06.2008 BGBl. I S. 1079 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Fertigpackungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FertigPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FertigPackV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 6. FertigPackVÄndV Änderung der Fertigpackungsverordnung
... Verzehr außerhalb der Europäischen Union verkauft werden." 2. § 5 wird aufgehoben. 3. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 werden folgende Sätze ... oder mit Torf" ersetzt. 8. In § 33 Abs. 6 wird die Angabe § 5 " gestrichen. 9. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 1 wird die Angabe § 5 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 33 Abs. 6 Satz 1," gestrichen. b) Absatz 2 ...
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