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§ 8a - Marktorganisationsgesetz (MOG)
neugefasst durch B. v. 07.11.2017 BGBl. I S. 3746; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 31.08.1986; FNA: 7847-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 31.08.1986; FNA: 7847-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 8a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung
Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soweit dies zur Durchführung von Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 erforderlich ist, Vorschriften über das Verfahren hinsichtlich Branchenvereinbarungen und der Markt- und Preisberichterstattung zu erlassen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen G. v. 16. Januar 2016 BGBl. I S. 52 m.W.v. 23. Januar 2016
Frühere Fassungen von § 8a MOG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.01.2016 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen vom 16.01.2016 BGBl. I S. 52 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8a MOG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a MOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-VerordnungV. v. 04.07.2017 BGBl. I S. 2199
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
G. v. 16.01.2016 BGBl. I S. 52
Artikel 1 2. AgrarMRÄndG Änderung des Marktorganisationsgesetzes
... „Wirtschaft und Energie" ersetzt. 9. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung ... 9. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung Das Bundesministerium wird ...
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