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Änderung Anlage MOG vom 11.05.2019

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Anlage MOG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.05.2019 geltenden Fassung
Anlage MOG n.F. (neue Fassung)
in der am 27.07.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 22.07.2022 BGBl. I S. 1197
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 34a Absatz 1 und § 34f Absatz 2) Betriebsdaten


I. Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Marktorganisationsgesetz

(Text alte Fassung) nächste Änderung

1. Name und Vorname oder Firma,

(Text neue Fassung)

1. Name und Vorname oder Name des Unternehmens, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

2. Name und Anschrift von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,

3. Kurzbezeichnung des Betriebsgegenstands,

4. Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer,

5. Länderkennzeichen, Postleitzahl und Ort jeweils des Postfachs sowie das Postfach,

6. Telefonnummer, Faxnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Homepage,

7. falls abweichend von Nummer 1 bis 5: Unternehmensleitung, Vertreter und Empfänger jeweils mit Name, Straße oder Postfach, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer,

8. Handelsregisternummer,

9. zuständiges Amtsgericht,

10. Stand Handelsregisterauszug,

11. Nebenadressen, Standorte,

12. Zahlbeträge und Angaben zur Bewilligung der Maßnahme.

II. Maßnahmespezifische Daten

1. Name, Anschrift und Registriernummer der Betriebsteile nach der Viehverkehrsverordnung,

2. Name, Anschrift und Betriebsnummer von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,

3. Datum des Eintritts des jeweiligen Mitglieds in eine Erzeugerorganisation,

4. Datum des Austritts des jeweiligen Mitglieds aus einer Erzeugerorganisation,

5. Betriebsnummer nach der InVeKoS-Verordnung,

6. Nachweise über vorgeschaltete Verwaltungsverfahren,

7. landwirtschaftlich genutzte Fläche und Art ihrer Nutzung,

vorherige Änderung nächste Änderung

8. von der Maßnahme betroffene Marktordnungswaren und deren Menge,



8. von der Maßnahme betroffene Marktordnungswaren, einschließlich des KN-Codes, und deren Menge,

9. Produktionsdatum und Produktionsort der Marktordnungsware,

10. Adresse und Zulassungsnummer des Lagerortes,

11. Anzeige/Notifizierung der Durchführung oder der Absicht eines Maßnahme relevanten Handelns,

vorherige Änderung nächste Änderung

12. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= Verbrauchssteuernummer),

13. Steuernummer, zuständiges Finanzamt,



12. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= Verbrauchssteuernummer), auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

13. Steuernummer, zuständiges Finanzamt, Identifikationsmerkmal gemäß § 139a der Abgabenordnung, auch des Mutterunternehmens, des obersten Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen,

14. Zoll- bzw. EORI-Nummer,

vorherige Änderung

15. Tag der Insolvenzeröffnung, Art des Insolvenzverfahrens,

16. Sicherheiten,


17.
Maßnahme bezogene Bankverbindungen.



15. Nummer, Art, besondere Bedingungen und Angaben zu einer Lizenz sowie die Daten der Gültigkeit, Übermittlung, Teilung, Stornierung und Löschung einer Lizenz,

16. Angaben zu Drittländern (Versendungsland, Ursprungsland und Bestimmungsland),

17. Beginn und Ende des Kontingentzeitraums,

18. Toleranz,

19. Identifikationsnummer und Zeitpunkt der Abschreibung einer Lizenz,

20. Angaben zur Annahme der Zollanmeldung, zur Überführung in den freien Verkehr und zur Bescheinigung des Ausgangs für lizenzpflichtige Marktordnungswaren,

21.
Tag der Insolvenzeröffnung, Art des Insolvenzverfahrens,

22. Sicherheiten und die Abrechnungen zum Zweck der Freigabe der Sicherheit,


23.
Maßnahme bezogene Bankverbindungen.

III. Angaben im Zusammenhang mit der Kontrolle

1. Name, Anschrift und Betriebsnummer des Adressaten der Maßnahme,

2. Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Kontrollen sowie den bei den Kontrollen auskunftserteilenden Personen,

3. Angaben zum Zeitpunkt der Ankündigung der Kontrollen,

4. Angaben zu den eingesehenen Dokumenten,

5. Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen,

6. Feststellungen der Kontrollen, insbesondere Angaben zur Anzahl, zum Gewicht und zum Zustand der von der Maßnahme betroffenen Marktordnungswaren und zur Größe der vermessenen Flächen,

7. Bewertung der Feststellungen,

8. Angaben zur Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen des Adressaten der Maßnahme,

9. Sanktionierung.



(heute geltende Fassung)