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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SzBelVergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SzBelVergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SzBelVergV Vergütung (vom 01.12.2010)
... seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1 - Nummer 1 12,78 Euro, - Nummer 2 25,56 Euro. (2) Vom ... seit dem Dienstantritt an beträgt die Vergütung für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1 - Nummer 1 17,90 Euro, - Nummer 2 35,79 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 8 WehrRÄndG 2010 Änderung der Verordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
... (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „neunten" durch das Wort „sechsten" ...
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