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§ 70 - Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2832; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.05.1987; FNA: 4110-1-1 Börsenvorschriften
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Geltung ab 01.05.1987; FNA: 4110-1-1 Börsenvorschriften
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§ 70 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) G. v. 5. Januar 2007 BGBl. I S. 10 m.W.v. 20. Januar 2007
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Frühere Fassungen von § 70 BörsZulV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.01.2007 | Artikel 4 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10 |
aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 6 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553 |
aktuell | vor 01.01.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 70 BörsZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 BörsZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BörsZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... Bundesanzeiger" ersetzt. 4. In § 63 wird jeweils die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In ... In § 63 wird jeweils die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 ... 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 6. § ... In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 6. § 70 Abs. 1 wird wie folgt geändert: ... Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. 6. § 70 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
... 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 (weggefallen)". d) Die ... c) Die Angabe zu § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 (weggefallen)". d) Die Angabe zur Überschrift des Dritten Kapitels wird wie ... aufgehoben. 4. Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben. 5. § 70 wird aufgehoben. 6. Die Überschrift des Dritten Kapitels wird wie folgt ...
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