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§ 1 - Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen (BanQNormV k.a.Abk.)
V. v. 17.06.1996 BGBl. I S. 857; aufgehoben durch § 10 V. v. 06.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 347
Geltung ab 01.07.1996; FNA: 7849-2-2-3 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Geltung ab 01.07.1996; FNA: 7849-2-2-3 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung von Qualitätsnormen für Bananen (Konformitätskontrollen).
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse V. v. 7. Dezember 2011 BGBl. I S. 2630 m.W.v. 14. Dezember 2011
Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.12.2011 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2630 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BanQNormV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BanQNormV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BanQNormV Zuständigkeit (vom 01.04.2014)
... für die Überwachung der in § 1 genannten Rechtsakte und dieser Verordnung hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsnormen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
V. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2630
Artikel 3 EGObstGemÄndV Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen
... (BGBl. I S. 1215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen ...
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