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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben
§ 3 - Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Geltung ab 01.01.1969; FNA: 653-5 Schuldenablösung
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Geltung ab 01.01.1969; FNA: 653-5 Schuldenablösung
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§ 3 Restitutionsschäden
§ 3 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Ein Restitutionsschaden im Sinne dieses Gesetzes ist ein Schaden, der dadurch entstanden ist, daß Wirtschaftsgüter, die tatsächlich oder angeblich während des zweiten Weltkriegs aus den von deutschen Truppen besetzten oder unmittelbar oder mittelbar kontrollierten Gebieten beschafft oder fortgeführt worden sind, durch Maßnahmen oder auf Veranlassung fremder Staaten oder der Besatzungsmächte in der Absicht oder mit der Begründung weggenommen worden sind, sie in diese Gebiete zu verbringen oder zurückzuführen.
(2) Die Vorschriften des § 2 Abs. 6 und 7 gelten entsprechend.
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Zitierungen von § 3 RepG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RepG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RepG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 RepG Zweck des Gesetzes
... Reparationsschäden (§ 2), Restitutionsschäden (§ 3 ), Zerstörungsschäden (§ 4) und Rückerstattungsschäden (§ 5) werden ...
§ 6 RepG Wegnahme
... Eine Wegnahme im Sinne der §§ 2 bis 4 ist der förmliche Entzug des Eigentums oder eines sonstigen Rechts an einem ... dem förmlichen Entzug entspricht. (2) Sind in den Fällen der §§ 2 bis 4 einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft Wirtschaftsgüter weggenommen, ...
§ 7 RepG Aufwand zur Schadensabwendung
... Schaden im Sinne der §§ 2 bis 5 gilt auch die Vermögensminderung durch eine Leistung, mit der die Wegnahme, ...
§ 10 RepG Nicht berührte Ansprüche
... Behörden oder Stellen an Maßnahmen der Besatzungsmächte im Sinne der §§ 2 bis 4 mitgewirkt, so bleiben Ansprüche wegen Verletzung der Amtspflicht ...
§ 15 RepG Nicht entschädigungsfähige Schäden
... (§ 8) entstanden sind, gegen den sich die Maßnahmen im Sinne der §§ 2 bis 4, in den Fällen des § 5 der Rückerstattungs- oder Rückgriffsanspruch, ...
§ 16 RepG Nichtberücksichtigung von Schäden, Rückerstattungsfälle
... Fassung von 17. November 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 675) Schäden im Sinne der §§ 2 bis 4 an Vermögensgegenständen, die in Ausnutzung von Maßnahmen der ... (2) Für die Berücksichtigung von Schäden im Sinne der §§ 2 bis 4 an Wirtschaftsgütern, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 im Sinne ...
Zitat in folgenden Normen
Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1665; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 AusglLeistG Anspruch auf Ausgleichsleistung
... Gebiete zu bringen oder zurückzuführen (Restitutionsschäden im Sinne des § 3 des Reparationsschädengesetzes), 3. Schäden, die dadurch entstanden sind, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5624/a77054.htm