interne Verweise§ 32 RepG Zusammenfassung der Schäden ... nach den §§ 18 bis 30 berechneten Schäden des unmittelbar Geschädigten (§ 8 ), vorbehaltlich des § 36, zu einem Schadensbetrag zusammengefaßt. Hierbei gilt ...
§ 35 RepG Kürzung des Grundbetrags ... Als Endvermögen gilt das Vermögen des unmittelbar Geschädigten (§ 8 ) am 21. Juni 1948, vermindert um 40 vom Hundert. Als Anfangsvermögen gilt die Summe des ...
§ 39 RepG Auszahlungsbetrag ... Absatzes 4 vom Beginn des Vierteljahrs ab zu gewähren, in dem diese Schäden nach § 8 Abs. 3 und 4 als eingetreten gelten; § 8 Abs. 3 Nr. 4 gilt auch bei der Bestimmung des ... gewähren, in dem diese Schäden nach § 8 Abs. 3 und 4 als eingetreten gelten; § 8 Abs. 3 Nr. 4 gilt auch bei der Bestimmung des Zeitpunkts, in dem der Schaden tatsächlich ...
§ 42 RepG Übertragbarkeit ... und übertragbar; er unterliegt jedoch in der Person des unmittelbar Geschädigten (§ 8 ) nicht der Zwangsvollstreckung. Ist der Anspruchsberechtigte Vorerbe eines vor Schadenseintritt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5624/v77059.htm