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Änderung § 13 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle vom 14.11.2018
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§ 13 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 14.11.2018 geltenden Fassung | § 13 n.F. (neue Fassung) in der am 14.11.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841 |
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(Textabschnitt unverändert) § 13 Außerkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft. |
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