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§ 16 - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 16 Zusätzliche Kennzeichnung bei Erzeugnissen aus Käse



(1) Bei Erzeugnissen aus Käse muß die Kennzeichnung ferner enthalten

1.
die Bezeichnung der Fettgehaltsstufe oder statt dessen des Fettgehaltes in der Trockenmasse mit der Angabe "...% Fett i.Tr.", bei Käsekompositionen die Bezeichnung des Fettgehaltes in der Trockenmasse des Gesamterzeugnisses mit der Angabe "insgesamt ...% Fett i.Tr.",

2.
bei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen aus Frischkäse, die mehr als 82 Gewichtshundertteile Wasser aufweisen, den Hinweis "Wassergehalt mehr als 82%",

3.
bei streichfähigem Schmelzkäse nach Anlage 2 einen Hinweis auf die Streichfähigkeit,

4.
bei Käsezubereitungen aus Frischkäse im Sinne von § 4 Abs. 4 in Verbindung mit der Angabe nach Nummer 1 die Angabe "im Milchanteil".

(2) Die Bezeichnung "Käsezubereitung" kann ersetzt werden durch die Bezeichnung "Frischkäsezubereitung", wenn als Käse nur Frischkäse, oder durch die Bezeichnung einer Standardsorte der Gruppe Frischkäse in Verbindung mit dem Wort "-zubereitung", wenn als Käse nur diese Standardsorte verwendet worden ist.



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Frühere Fassungen von § 16 Käseverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2011Artikel 4 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16 Käseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 KäseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KäseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 KäseV Allgemeine Vorschriften (vom 09.06.2021)
... die Angaben nach § 15, b) bei Erzeugnissen aus Käse die Angaben nach § 16 . (2a) Abweichend von Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a kann bei Käse mit einer ... a) die Angaben nach Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b, c oder d, b) die Angabe nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 , c) bei Käsezubereitungen aus Frischkäse ferner das Mindesthaltbarkeitsdatum ...
§ 28 KäseV Ausländische Käse und ausländische Erzeugnisse aus Käse (vom 15.08.2007)
... in den Verkehr gebracht werden, wenn zusätzlich zu der Kennzeichnung nach den §§ 14 bis 17 auf der Fertigpackung oder dem Hinweisschild deutlich lesbar auf die Abweichung hingewiesen ...
 
Zitat in folgenden Normen

EG-Recht-Überleitungsverordnung
V. v. 18.12.1990 BGBl. I S. 2915; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Anlage 2 EGRechtÜblV (zu § 2 Nr. 1) Liste des Bundesrechts, das gemäß § 2 Nr. 1 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zeitlichen Maßgaben unterliegt:
... Artikel 2 der Verordnung vom 12. November 1990 (BGBl. I S. 2447). 3. §§ 14 bis 17 der Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 4 MilchRÄndV Änderung der Käseverordnung
... verwendet werden." 4. § 15 Absatz 4 und § 16 Absatz 3 werden aufgehoben. 5. § 31a wird ...