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Synopse aller Änderungen der Käseverordnung am 29.12.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 29. Dezember 2016 durch Artikel 4 der MilchSonBeihVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KäseV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.12.2016 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Anforderungen an die Herstellung von Käse


(1) Bei der Herstellung von Käse, ausgenommen Molkenkäse, dürfen außer Käsereimilch (§ 1 Abs. 2) und vorbehaltlich des § 23 nur verwendet werden

1. a) Wiederkäuermagenlab oder Zubereitungen aus Wiederkäuermagenlab, Wiederkäuermagenpepsin und Schweinemagenpepsin (Lab-Pepsin-Zubereitungen), wobei der Anteil Chymosin mindestens 25 v.H. betragen muß,

b) Labaustauschstoffe (§ 20 Abs. 1 Satz 2),

c) Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen; bei Frischkäse dürfen Hefe- und Pilzkulturen nicht und Bakterienkulturen nur verwendet werden, soweit sie nicht zu einer Oberflächenreifung führen,

d) (weggefallen)

e) Trockenmilcherzeugnisse, Milcheiweißerzeugnisse, ausgenommen Kasein und Kaseinat, und eiweißangereichertes Molkenpulver zur Eiweißstandardisierung in technologisch notwendigem Umfang, höchstens jedoch in einer Gesamtmenge, durch die der Eiweißgehalt in einem Kilogramm Käsereimilch bis zu 3 Gramm erhöht wird, nicht jedoch in Käsereimilch zur Herstellung der Standardsorten der Gruppe Frischkäse;

f) Zentrifugat aus Entkeimungseinrichtungen, die einer Einrichtung zur Reinigung der Milch nachgeschaltet sind, wenn sie

- der gleichen Milch in entsprechenden Anteilen zur Herstellung von Käse, ausgenommen Frisch- und Weichkäse, zugesetzt werden,

- in geeigneten Einrichtungen nach Verfahren gewonnen werden, die von dem Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, oder dem Forschungszentrum für Milch und Lebensmittel, Weihenstephan, anerkannt und von der zuständigen Behörde genehmigt sind, und

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- nach einem von der zuständigen Behörde genehmigten Wärmebehandlungsverfahren ausreichend erhitzt worden sind.

(Text neue Fassung)

- nach einem von der zuständigen Behörde genehmigten Wärmebehandlungsverfahren ausreichend erhitzt worden sind,

g) Laktase;


2. a) Speisesalz, jodiertes Speisesalz,

b) Gewürze, Gewürzzubereitungen, Kräuter und Kräuterzubereitungen sowie die ihnen jeweils entsprechenden Aromen mit natürlichen Aromastoffen und Aromaextrakten,

c) Trinkwasser und Wasserdampf aus Trinkwasser,

d) (weggefallen)

e) die zur Lösung oder Emulgierung von Beta-Carotin (E 160a) erforderliche Menge Speiseöl unter Mitverwendung von Speisegelatine und Stärke;

3. bei geriebenem, geraspeltem oder gestifteltem Käse in technologisch notwendigem Umfang, höchstens jedoch bis zu 3 Prozent, Kartoffel- und Maisstärke, auch in einer Mischung, als Trennmittel;

4. bei Hartkäse, Schnittkäse und halbfestem Schnittkäse mit geschlossener Rinde oder Haut außerdem Speiseöl zum Behandeln der Oberfläche;

5. bei Frischkäse außerdem Sahneerzeugnisse zum Einstellen des Fettgehaltes;

6. bei wärmebehandeltem Frischkäse in technologisch notwendigem Umfang Stärke und Speisegelatine.

(2) Bei der Herstellung von Molkenkäse dürfen außer den in § 1 Abs. 3 genannten Erzeugnissen und vorbehaltlich des § 23 nur die in Absatz 1 Nr. 2 genannten Stoffe verwendet werden.

(2a) Bei der Herstellung von Sauermilchkäse dürfen außer Sauermilchquark und vorbehaltlich des § 23 nur die in Absatz 1 Nr. 2 genannten Stoffe verwendet werden. Dem Sauermilchquark dürfen Frischkäse und bis zu 9% seines Gewichtes Milcheiweißerzeugnisse zugesetzt sein.

(2b) Der Sauermilchquark muß aus entrahmter Milch unter Verwendung von Milchsäurebakterien, auch unter Mitverwendung von Lab oder Labaustauschstoffen und unter Wärmeeinwirkung, hergestellt sein; er muß eine fettfreie Milchtrockenmasse von mindestens 32% aufweisen.

(3) (aufgehoben)

(3a) (aufgehoben)

(4) (aufgehoben)



§ 4 Anforderungen an die Herstellung von Erzeugnissen aus Käse


(1) Bei der Herstellung von Erzeugnissen aus Käse dürfen außer den in den Begriffsbestimmungen für diese Erzeugnisse in § 1 Abs. 4 jeweils genannten Erzeugnissen und vorbehaltlich des § 23 nur verwendet werden

1. die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Stoffe;

2. u. 3. (weggefallen)

vorherige Änderung nächste Änderung

4. bei Käsezubereitungen mit einem Trockenmassegehalt von mindestens 35 vom Hundert auch Kaseinat bis zu 5 vom Hundert des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses;

5. bei Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen auch Stärke und Speisegelatine.



4. bei Käsezubereitungen

a) im Falle eines Trockenmassegehaltes
von mindestens 35 vom Hundert Kaseinat bis zu 5 vom Hundert des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses und

b) in technologisch notwendigem Umfang Zitrusfaser;

5. bei Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen

a) Stärke, Speisegelatine
und Laktase und

b) in technologisch notwendigem Umfang Inulin.


(2) Bei der Herstellung von Käsezubereitungen muß der Gewichtsanteil des Käses an den insgesamt zur Herstellung verwendeten Stoffen mindestens 50 v.H. betragen.

(3) Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen dürfen an beigegebenen Lebensmitteln nicht mehr als 15 v.H. des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses enthalten.

(4) Käsezubereitungen aus Frischkäse, die unter Verwendung von Früchten, Fruchterzeugnissen, Gemüse oder Gemüseerzeugnissen hergestellt werden, dürfen abweichend von Absatz 3 bis zu 30 v.H. des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses an diesen Lebensmitteln enthalten.



(heute geltende Fassung) 

§ 15 Zusätzliche Kennzeichnung bei Käse


(1) Bei Käse muß die Kennzeichnung ferner enthalten

1. die Bezeichnung der Fettgehaltsstufe (§ 5) oder statt dessen des Fettgehalts in der Trockenmasse mit der Angabe '...% Fett i.Tr.' oder, wenn der Käse aus nicht im Fettgehalt eingestellter Käsereimilch hergestellt wird, mit der Angabe 'mindestens ...% Fett i.Tr.', ausgenommen bei Sauermilchkäse (Anlage 1 Abschnitt B); bei der Feststellung der Trockenmasse bleibt der Zusatz der Trennmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) außer Ansatz,

1a. bei Frischkäse, die nicht unter der Bezeichnung einer Standardsorte der Anlage 1 in den Verkehr gebracht werden und mehr als 82 Gewichtshundertteile Wasser aufweisen, den Hinweis 'Wassergehalt mehr als 82%',

(2) Wird Käse in geriebenem Zustand in den Verkehr gebracht, muß statt der Angabe der Verkehrsbezeichnung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a die Bezeichnung 'geriebener Käse' mit dem Zusatz 'hergestellt aus ...' oder, sofern nur eine Käsesorte verwandt wird, die Bezeichnung der Käsesorte mit dem Zusatz 'gerieben' angegeben werden. Werden mehrere Käsesorten in geriebenem Zustand vermischt in den Verkehr gebracht, ist anstelle der Angabe nach Absatz 1 Nr. 1 der Fettgehalt in der Trockenmasse des Gesamterzeugnisses anzugeben.

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

(5) Hartkäse, Schnittkäse und halbfester Schnittkäse, der mit Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff beschichtet worden ist, darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er durch die Angabe 'Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet' kenntlich gemacht ist.

vorherige Änderung nächste Änderung

 


(6) Wird bei einem Käse oder Erzeugnis aus Käse der Laktosegehalt verringert, darf der Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Laktose nur erfolgen, soweit der Laktosegehalt nach Maßgabe der nach § 64 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in seiner jeweils geltenden Fassung für die Feststellung von Laktose veröffentlichten Prüfungsmethode unter 0,1 Gramm je 100 Gramm des Fertigerzeugnisses liegt und die Kennzeichnung die Angabe 'Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g' oder eine inhaltsgleiche Angabe enthält.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 1 (zu § 7) Standardsorten


A. Bei Hartkäse, Schnittkäse, halbfestem Schnittkäse, Weichkäse und Frischkäse


1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8

Gruppe | Standard-
sorte | Herstellungs-
vorschriften | Beschaffenheit | Sonstige Eigenschaften

vorherige Änderung nächste Änderung

| | Zur Herstellung dürfen Milch
und daraus gewonnene Buttermilch, Sahne (Rahm), Süßmolke, Sauermolke und Molkensahne (Molkenrahm) verwendet werden, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist; die Eindickung darf, ausgenommen die Standardsorten der Gruppe Frischkäse, nur durch Entzug von Wasser erfolgen; außerdem dürfen bei der Herstellung bestimmte Gewürze, auch in Form von Gewürzzubereitungen, und die ihnen entsprechenden Aromen mit natürlichen Aromastoffen verwendet werden, die bei der jewelligen Standardsorte angegeben sind. | Fettgehalts-
stufen | Mindestgehalt an Trockenmasse - und Eiweißgehalt bei Frischkäse der Standardsorte Speisequark - in 100 Gewichtsteilen | Herstellungs-
gewicht | Mindestalter
(ausgenommen
bei Lieferung
an Fertiglagerer) | A - Aussehen - Äußeres
B - Aussehen, Inneres
und Konsistenz
C - Geruch und Geschmack
Bei Frischkäse
A - Aussehen
B - Gefüge
C - Geruch und Geschmack



| | Zur Herstellung dürfen Milch
und daraus gewonnene Buttermilch, Sahne (Rahm), Süßmolke, Sauermolke und Molkensahne (Molkenrahm) verwendet werden, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist; die Eindickung darf, ausgenommen die Standardsorten der Gruppe Frischkäse, nur durch Entzug von Wasser erfolgen; Laktase darf bei den Standardsorten der Gruppe Frischkäse verwendet werden; außerdem dürfen bei der Herstellung bestimmte Gewürze, auch in Form von Gewürzzubereitungen, und die ihnen entsprechenden Aromen mit natürlichen Aromastoffen verwendet werden, die bei der jewelligen Standardsorte angegeben sind. | Fettgehalts-
stufen | Mindestgehalt an Trockenmasse - und Eiweißgehalt bei Frischkäse der Standardsorte Speisequark - in 100 Gewichtsteilen | Herstellungs-
gewicht | Mindestalter
(ausgenommen
bei Lieferung
an Fertiglagerer) | A - Aussehen - Äußeres
B - Aussehen, Inneres
und Konsistenz
C - Geruch und Geschmack
Bei Frischkäse
A - Aussehen
B - Gefüge
C - Geruch und Geschmack

Hartkäse | Emmentaler | - | Vollfettstufe | 60 | 40 bis
130 kg | 2 Monate
| A Griffeste, goldgelbe bis
bräunlich glatte Rinde
mit leicht nach außen
gewölbter Randfläche, die Rinde kann auch fehlen
B Mattgelb, möglichst
regelmäßig verteilte
Kirschlochung, ge-
schmeidiger und
elastischer Teig
C Mild aromatisch,
nußkernartig

| Bergkäse | - | mindestens
Vollfettstufe | 62 | 15 bis
50 kg | 3 Monate | A Griffeste, geschlosse-
ne, dunkelgelb bis
bräunlich schattierte
Rinde, leicht nach
außen gewölbte Rand-
flächen
B Einfarbig, mattgelb,
geringe erbsengroße
Lochung, Je nach Alter
fester bis mittelfester
geschmeidiger Teig
C Je nach Alter pikant
bis kräftig, würzig,
nußkernartig

| Chester
(Cheddar) | | Vollfettstufe
Rahmstufe | 60
62 | | 3 Monate | A Lückenlos geschlos-
sene Oberfläche
B Hellgelb bis orange,
schlitzförmige Bruch-
lochung, nicht krüme-
liger Teig, auf der
Zunge schmelzend
C Schwach säuerlich bis
leicht pikant

Schnittkäse | Gouda | Pfeffer, Kümmel | Dreiviertelfettstufe
Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe | 49
53
55
57 | 0,3 bis
30 kg | 5 Wochen | A Trockene und glatte Rinde, auch mit einem leichten weißlichen Schimmelbelag, die Rinde kann auch fehlen
B Elfenbeinfarbig bis
gelb, mattglänzend,
runde oder auch ovale
Lochung von etwa
Erbsgröße, gleich-
mäßig im Teig verteilt,
jedoch nicht sehr zahl-
reich, fester, aber noch
geschmeidiger Teig
C Mild bis leicht pikant,
jedoch nicht säuerlich

| Edamer | - | Dreiviertelfettstufe
Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe | 49
53
55
57 | 0,3 bis
20 kg | 5 Wochen | A Trockene und glatte Rinde, auch mit einem leichten weißlichen Schimmelbelag, die Rinde kann auch fehlen
B Elfenbeinfarbig bis
goldgelb, mattglän-
zend, nur vereinzelte
Lochung von runder
oder ovaler Form bis
zu Erbsgröße,
geschmeidiger, sich
fettig anfühlender Teig,
weicher als bei
Goudakäse
C Mild und rein, nicht
säuerlich

| Tilsiter | Pfeffer, Kümmel | Dreiviertelfettstufe
Fettstute
Vollfettstufe
Rahmstufe
Doppelrahmstufe | 49
53
55
57
61 | 1,5 bis
20 kg | 5 Wochen | A Gut angetrocknete
Schmiere, auch ge-
waschen nach abge-
schlossener Reifung,
auch rindenlos
B Elfenbeinfarbig bis hell-
gelb, Löcher von
Schlitz- oder Gersten-
kornform, auch runde
Löcher daneben, Teig
geschmeidig, jedoch
nicht kurz oder
bröckelig
C Leicht herb bis pikant,
auch leicht säuerlich,
jedoch nicht sauer

| Wilster-
marschkäse | - | Vollfettstufe
Rahmstufe | 53
56 | 1,5 bis
20 kg | 4 Wochen | A Glatte Oberfläche,
auch rindenlos
B Geschmeidiger, aber
schnittfester Teig mit
speckigem Griff und
glänzender Schnitt-
fläche, blaßgelb bis
weißlichgelb, gleich-
mäßige, feinporige
Bruchlochung
C Leicht säuerlich und
leicht herb

Halbfeste
Schnittkäse | Stein-
buscher | - | Dreiviertelfettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe | 44
50
53 | 200 bis
1000g | 3 Wochen | A Gelbbraun bis rötlich,
möglichst wenig
Schmiere
B Angereifte Teigmasse
gelb, wenig Bruch-
löcher, davon wenig
runde Löcher, ge-
schmeidiger Teig
C Mild bis leicht pikant

Edelpilz-
käse | auch aus Schafmilch
oder einem Gemisch von
Kuhmilch und Schaf-
milch; Reifung nur mit
Kulturen von Penicillium
Roqueforti | Vollfettstufe
Rahmstufe
Doppelrahmstufe | 48
50
55 | 2 bis 5 kg | 5 Wochen | A Die Durchlöcherung
für das Pilzwachstum
soll erkennbar sein
B Weißer bis gelblicher
Farbton, der Teig muß
von dunkelgrünen oder
blauen Schimmel-
adern durchzogen
sein, marmorierte
Schnittfläche, im Teig
Bruchlöcher, leicht
krümelig, dabei jedoch
geschmeidig
C Pikant bis stark pikant

Butterkäse | - | Vollfettstufe
Rahmstufe
Doppelrahmstufe | 48
50
55 | 250g bis
20 kg | - | A Geschmeidige Haut
von gelbbrauner bis
rötlicher Farbe, die
Haut kann auch
fehlen
B Schnittfläche des
Teiges gelblicher
Farbton, Teig auch mit Lochung,
Teig halbfest bis
schnittfest und durch
die ganze Masse
gleichmäßig gereift
C Mild und feinsäuerlich

Weißlacker | - | Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe | 45
47
49 | 1 bis 2 kg | - | A Weißgelbe Oberfläche,
bedeckt mit dünn-
flüssiger lackartiger
Schmiere
B Helle Schnittfläche,
nur wenige Bruch-
löcher, sonst keine
Lochung, durch die
ganze Masse gleich-
mäßig gereift
C Stark pikant bis scharf

Weichkäse | Camem-
bert | Reifung nur mit Kul-
turen von Penicillium
Camemberti oder
Penicillium Candidum
(Camembertschimmel) | Dreiviertelfettstufe
Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe
Doppelrahmstufe | 38
42
44
46
52 | 80 bis
400g | - | A Gleichmäßig mit
Camembertschimmel
bedeckt, an den
Rändern kann Rot-
schmiere sein
B Farbe des Teiges weiß
bis rahmgelb, im Teig
außer einigen Bruch-
löchern keine Löcher,
Teig im gereiften Zu-
stand geschmeidig
C Mild aromatisch

| Brie | Reifung nur mit Kul-
turen von Camembert-
schimmel | Vollfettstufe
Rahmstufe
Doppelrahmstufe | 44
46
52 | 1 bis 3 kg
Bei Ver-
wendung
einer
Form- und
Portionie-
rungsein-
richtung
sind auch
Gewichte
von 100 bis
1 000g zu-
lässig | - | A Gleichmäßig mit
Camembertschimmel
bedeckt, an den
Rändern kann Rot-
schmiere sein
B Farbe des Teiges weiß
bis rahmgelb, im Teig
außer einigen Bruch-
löchern keine Löcher,
Teig im gerefften Zu-
stand geschmeidig
C Aromatisch, leicht
säuerlich bis leicht
pikant

Romadur | - | Halbfettstufe
Dreiviertelfettstufe
Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe
Doppelrahmstufe | 35
38
42
44
46
52 | 80 bis
180g | | A Geschmeidige Haut
mit gelbbrauner bis
rötlicher Schmiere
B Schnittfläche des
Teiges mattglänzend
weiß, angereifte
Teigmasse bis hell-
gelb, im Teig nur ei-
nige Bruchlöcher,
weichschnittiger Teig,
jedoch nicht von flie-
ßender Beschaffenheit
C Mild bis leicht
pikant

Limburger | - | Halbfettstufe
Dreiviertelfettstufe
Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe | 35
38
42
44
46 | 180 bis
1000g | - | A Geschmeidige Haut
mit gelbbrauner bis
rötlicher Schmiere
B Schnittfläche des
Teiges mattglänzend
weiß, angereifte
Teigmasse bis hell-
gelb, im Teig nur
einige Bruchlöcher,
weichschnittiger Teig,
jedoch nicht von flie-
ßender Beschaffenheit
C Würzig bis pikant

Münster-
käse | | Vollfettstufe
Rahmstufe | 44
46 | 80 bis
1000g | - | A Gelblich-rote Schmiere
mit guter Hautbildung
B Weißgelbe Schnitt-
fläche, geschmeidiger
geschlossener Teig
C Mild und fein

Frischkäse | Speise-
Quark | nur aus Milch, Sahne oder entrahmter Milch oder daraus anfallender Molke; der Anteil des Molkeneiweißes am Gesamteiweißgehalt darf nicht größer als 18,5% sein | Magerstufe
Viertelfettstufe
Halbfettstufe
Dreiviertelfettstufe
Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe
Doppelrahmstufe | 18 - 12,0
19 - 11,3
20 - 10,5
22 - 9,7
24 - 8,7
25 - 8,2
27 - 8,0
30 - 6,8 | - | - | A Milchigweißer bis
rahmgelber Farbton
B Teig gleichmäßig
weich, zart-geschmei-
dig bis pestenartig;
zugesetzte Sahne,
auch geschlagene, soll
in der ganzen Teig-
masse gleichmäßig
verteilt enthalten sein
C Leicht rein milchsauer

Schicht-
käse | nur aus Milch, Sahne
oder entrahmter Milch | Viertelfett-
stufe und
höhere
Fettgehalts-
stufen | - | - | - | A Milchigweißer bis
rahmgelber Farbton
B Schnittfläche des
Teiges mattglänzend,
im Innern sollen
Schichten erkennbar
sein, gelbliche Schich-
ten müssen fettreicher
als hellere Schichten
sein, im Teig nur'
wenige Bruchlöcher,
zart-geschmeidiger
und formfester Teig
C Rein milchsauer

| Rahm-
frischkäse | nur aus Milch, Sahne
oder entrahmter Milch | Rahmstufe | 39 | | | A Milchigweißer bis
schwachgelber
Farbton
B Keine Lochung,
pastenartiger und
streichfähiger Teig
C Leicht feinsäuerlich

| Doppel-
rahm-
frischkäse | wie Rahmfrischkäse | Doppel-
rahmstufe | 44 | | | A Wie Rahmfrischkäse
B Wie Rahmfrischkäse
C Wie Rahmfrischkäse


B. Standardsorten bei Sauermilchkäse


1 | 2 | 3 | 4 | 5

Standard-
sorte | Herstellungsvorschriften | Beschaffenheit | Sonstige Eigenschaften

| Bei der Herstellung dürfen bestimmte Gewürze,
auch in Form von Gewürzzubereitungen, und die
ihnen entsprechenden Aromen mit natürlichen
Aromastoffen verwendet werden, die bei der
jeweiligen Standardsorte angegeben sind. | Fettgehalts-
stufe | Herstellungs-
gewicht | A - Aussehen - Äußeres
B - Aussehen - Inneres und Konsistenz
C - Geruch und Geschmack

Harzer-Käse,
Mainzerkäse | Reifung nur mit Gelb- oder Rotschmiere-
bakterien (Typ 'Gelbkäse');
auch mit Kümmel | Magerstufe | 25 bis
125g | A Glatte Oberfläche mit goldgelber bis
rötlich-brauner Schmiere
B Weißlicher bis leicht gelblicher Farbton,
geschmeidig-fester Teig
C Mild pikant bis pikant

Handkäse,
Bauern-
handkäse,
Korbkäse,
Stangen-
käse,
Spitzkäse | Herstellung zulässig als Typ Gelbkäse
und als Typ 'Edelschimmelkäse' (Reifung
überwiegend durch Edelschimmel). Bei
Typ 'Edelschimmelkäse' Reifung nur mit
Camembertschimmel; auch mit Kümmel | Magerstufe | 25 bis
125g | Als Typ 'Gelbkäse' Eigenschaften wie
Harzer-Käse.
Als Typ 'Edelschimmelkäse' folgende
Eigenschaften:
A Gleichmäßig mit Camembertschimmel
bedeckt
B Weißlicher bis leicht gelblicher Farb-
ton, geschmeidig-fester Teig
C Mild-aromatisch bis leicht pikant

Olmützer
Quargel | Herstellung nur zulässig als Typ
'Gelbkäse'; auch mit Kümmel | Magerstufe | 12 bis 17g | A Eigenschaften wie Harzer-Käse
B Teig fester als bei Harzer-Käse
C Pikant

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C. Standardsorten bei Pasta filata Käse




C. Standardsorten bei Pasta filata Käse *)


1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7

Standard-
Sorte | Herstellungs-
vorschrift | Beschaffenheit | Sonstige
Eigenschaften

| | Fettgehalts-
stufen
| Mindest-
gehalt an
Trocken-
masse in
100 Ge-
wichts-
teilen | Herstellungs-
gewicht | Mindest-
alter | A. Aussehen -
Äußeres
B. Aussehen -
Inneres und
Konsistenz
C. Geruch und
Geschmack

Provolone | gereift | Dreiviertelfettstufe
Fettstufe
Vollfettstufe
Rahmstufe | 49
51
53
55
| 0,3 bis
50 kg | 15 Tage | A. rund, birnen-
förmig oder
zylindrisch,
glänzend
B. wenig Lochung
und Spalten,
faserige Struk-
tur, weiß bis
strohgelb
C. mild bis pikant

Mozzarella | nicht gereift,
auch in Aufguß-
flüssigkeit | Halbfettstufe | 24 | | | A. weiß bis leicht
gelblich, glatt,
geschlossene
Oberfläche
B. Teig weich bis
elastisch, fase-
rige Struktur
C. arteigen nach
Milch, neutral
bis mild säuer-
lich

Dreiviertel-
fettstufe | 26

Fettstufe | 29

Vollfettstufe | 31

Rahmstufe | 34

Doppel-
rahmstufe | 38

Schnittfester
Mozzarella
(Mozzarella
schnittfest) | nicht gereift | Halbfettstufe | 36 | | | A. weiß bis leicht
gelblich, glatt,
geschlossene
Oberfläche
B Teig elastisch
bis geschmei-
dig, faserige
Struktur
C. arteigen nach
Milch, neutral
bis mild säuer-
lich

Dreiviertel-
fettstufe | 38

Fettstufe | 40

Vollfettstufe | 42

Rahmstufe | 44

Doppel-
rahmstufe | 46

vorherige Änderung

 



---
*) Anm. d. Red.: Durch Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b V. v. 27. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3227) sollen in Zeile 2 der Spalte 2 des Abschnittes C die folgenden Wörter eingefügt werden:

'Laktase darf verwendet werden.'

Welche Zeilen der Tabelle gezählt werden, ist durch die Redaktion nicht exakt bestimmbar.