(1) Die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
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- im Vorbereitungsdienst Konsulatssekretäranwärterin/Konsulatssekretäranwärter,
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- in der Probezeit bis zur Anstellung Konsulatssekretärin zur Anstellung (z. A.)/Konsulatsekretär zur Anstellung (z. A.),
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- im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 9) Konsulatssekretärin/Konsulatssekretär,
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- in den Beförderungsämtern der
Besoldungsgruppe A 10 Konsulatssekretärin erster Klasse/Konsulatssekretär erster Klasse,
Besoldungsgruppe A 11 Regierungsamtfrau/Regierungsamtmann, Kanzlerin/Kanzler,
Besoldungsgruppe A 12 Amtsrätin/Amtsrat, Kanzlerin erster Klasse/Kanzler erster Klasse,
Besoldungsgruppe A 13 Oberamtsrätin/Oberamtsrat, Kanzlerin erster Klasse/Kanzler erster Klasse, Konsulin/Konsul.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1961
Verordnung zur Neuregelung der Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes und der Vorbereitungsdienste für den Auswärtigen Dienst
V. v. 18.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 92
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Auswärtigen Amts während der COVID-19-Pandemie
V. v. 25.08.2021 BGBl. I S. 4058, 4455