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Synopse aller Änderungen des OWiG am 01.07.2017
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2017 durch Artikel 4 des ProstSchGEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des OWiG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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OWiG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2017 geltenden Fassung | OWiG n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2017 geltenden Fassung durch Artikel 4 G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2372 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erster Teil Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt Geltungsbereich § 1 Begriffsbestimmung § 2 Sachliche Geltung § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz § 4 Zeitliche Geltung § 5 Räumliche Geltung § 6 Zeit der Handlung § 7 Ort der Handlung Zweiter Abschnitt Grundlagen der Ahndung § 8 Begehen durch Unterlassen § 9 Handeln für einen anderen § 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit § 11 Irrtum § 12 Verantwortlichkeit § 13 Versuch § 14 Beteiligung § 15 Notwehr § 16 Rechtfertigender Notstand Dritter Abschnitt Geldbuße § 17 Höhe der Geldbuße § 18 Zahlungserleichterungen Vierter Abschnitt Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen § 19 Tateinheit § 20 Tatmehrheit § 21 Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit Fünfter Abschnitt Einziehung § 22 Voraussetzungen der Einziehung § 23 Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung § 24 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 25 Einziehung des Wertersatzes § 26 Wirkung der Einziehung § 27 Selbständige Anordnung § 28 Entschädigung § 29 Sondervorschrift für Organe und Vertreter Sechster Abschnitt Verfall, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen § 29a Verfall § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen Siebenter Abschnitt Verjährung § 31 Verfolgungsverjährung § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung § 34 Vollstreckungsverjährung Zweiter Teil Bußgeldverfahren Erster Abschnitt Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten § 35 Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde § 36 Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde § 37 Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde § 38 Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten § 39 Mehrfache Zuständigkeit § 40 Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft § 41 Abgabe an die Staatsanwaltschaft § 42 Übernahme durch die Staatsanwaltschaft § 43 Abgabe an die Verwaltungsbehörde § 44 Bindung der Verwaltungsbehörde § 45 Zuständigkeit des Gerichts Zweiter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften § 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten § 48 § 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde § 49a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen § 49b Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke § 49c Dateiregelungen § 49d Mitteilungen bei Archivierung mittels Bild- und anderen Datenträgern § 50 Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde § 52 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Dritter Abschnitt Vorverfahren I. Allgemeine Vorschriften § 53 Aufgaben der Polizei § 54 § 55 Anhörung des Betroffenen II. Verwarnungsverfahren § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde § 57 Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes § 58 Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung III. Verfahren der Verwaltungsbehörde § 59 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten § 60 Verteidigung § 61 Abschluß der Ermittlungen § 62 Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft § 63 Beteiligung der Verwaltungsbehörde § 64 Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit Vierter Abschnitt Bußgeldbescheid § 65 Allgemeines § 66 Inhalt des Bußgeldbescheides Fünfter Abschnitt Einspruch und gerichtliches Verfahren I. Einspruch § 67 Form und Frist § 68 Zuständiges Gericht § 69 Zwischenverfahren § 70 Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs II. Hauptverfahren § 71 Hauptverhandlung § 72 Entscheidung durch Beschluß § 73 Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung § 74 Verfahren bei Abwesenheit § 75 Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung § 76 Beteiligung der Verwaltungsbehörde § 77 Umfang der Beweisaufnahme § 77a Vereinfachte Art der Beweisaufnahme § 77b Absehen von Urteilsgründen § 78 Weitere Verfahrensvereinfachungen III. Rechtsmittel § 79 Rechtsbeschwerde § 80 Zulassung der Rechtsbeschwerde § 80a Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte Sechster Abschnitt Bußgeld- und Strafverfahren § 81 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren § 82 Bußgelderkenntnis im Strafverfahren § 83 Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Siebenter Abschnitt Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens § 84 Wirkung der Rechtskraft § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens § 86 Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren Achter Abschnitt Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung § 87 Anordnung von Einziehung und Verfall § 88 Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen Neunter Abschnitt Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen § 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen § 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung § 92 Vollstreckungsbehörde § 93 Zahlungserleichterungen § 94 Verrechnung von Teilbeträgen § 95 Beitreibung der Geldbuße § 96 Anordnung von Erzwingungshaft § 97 Vollstreckung der Erzwingungshaft § 98 Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende § 99 Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten § 100 Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung § 101 Vollstreckung in den Nachlaß § 102 Nachträgliches Strafverfahren § 103 Gerichtliche Entscheidung § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung Zehnter Abschnitt Kosten I. Verfahren der Verwaltungsbehörde § 105 Kostenentscheidung § 106 Kostenfestsetzung § 107 Gebühren und Auslagen § 108 Rechtsbehelf und Vollstreckung II. Verfahren der Staatsanwaltschaft § 108a III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs § 109 IV. Auslagen des Betroffenen § 109a Elfter Abschnitt Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen § 110 Zwölfter Abschnitt Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung § 110a Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten § 110b Elektronische Aktenführung § 110c Erstellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte und Zustellung an die Staatsanwaltschaft § 110d Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung § 110e Durchführung der Beweisaufnahme Dritter Teil Einzelne Ordnungswidrigkeiten Erster Abschnitt Verstöße gegen staatliche Anordnungen § 111 Falsche Namensangabe § 112 Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans § 113 Unerlaubte Ansammlung § 114 Betreten militärischer Anlagen § 115 Verkehr mit Gefangenen Zweiter Abschnitt Verstöße gegen die öffentliche Ordnung § 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten § 117 Unzulässiger Lärm § 118 Belästigung der Allgemeinheit § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen | |
(Text alte Fassung) § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution | (Text neue Fassung) § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution |
§ 121 Halten gefährlicher Tiere § 122 Vollrausch § 123 Einziehung; Unbrauchbarmachung Dritter Abschnitt Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen § 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können § 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen § 129 Einziehung Vierter Abschnitt Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen § 130 Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften § 131 Vierter Teil Schlußvorschriften § 132 Einschränkung von Grundrechten § 133 Übergangsvorschriften § 134 § 135 | |
§ 120 Verbotene Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution | § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt oder 2. durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt; dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich. | (1) Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. |
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. | |
§ 123 Einziehung; Unbrauchbarmachung | |
(1) Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 119 oder § 120 Abs. 1 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden. (2) 1 Bei der Einziehung von Schriften, Ton- und Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen und Darstellungen kann in den Fällen des § 119 Abs. 1 und 2 und des § 120 Abs. 1 Nr. 2 angeordnet werden, daß | (1) Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 119 bezieht, können eingezogen werden. (2) 1 Bei der Einziehung von Schriften, Ton- und Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen und Darstellungen kann in den Fällen des § 119 Abs. 1 und 2 angeordnet werden, daß |
1. sich die Einziehung auf alle Stücke erstreckt und 2. die zur Herstellung gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen, wie Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative oder Matrizen, unbrauchbar gemacht werden, | |
soweit die Stücke und die in Nummer 2 bezeichneten Gegenstände sich im Besitz des Täters oder eines anderen befinden, für den der Täter gehandelt hat, oder von diesen Personen zur Verbreitung bestimmt sind. 2 Eine solche Anordnung wird jedoch nur getroffen, soweit sie erforderlich ist, um Handlungen, die nach § 119 Abs. 1 oder 2 oder § 120 Abs. 1 Nr. 2 mit Geldbuße bedroht sind, zu verhindern. 3 Für die Einziehung gilt § 27 Abs. 2, für die Unbrauchbarmachung gelten die §§ 27 und 28 entsprechend. | soweit die Stücke und die in Nummer 2 bezeichneten Gegenstände sich im Besitz des Täters oder eines anderen befinden, für den der Täter gehandelt hat, oder von diesen Personen zur Verbreitung bestimmt sind. 2 Eine solche Anordnung wird jedoch nur getroffen, soweit sie erforderlich ist, um Handlungen, die nach § 119 Abs. 1 oder 2 mit Geldbuße bedroht sind, zu verhindern. 3 Für die Einziehung gilt § 27 Abs. 2, für die Unbrauchbarmachung gelten die §§ 27 und 28 entsprechend. |
(3) In den Fällen des § 119 Abs. 2 gelten die Absätze 1 und 2 nur für das Werbematerial und die zu seiner Herstellung gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen. |
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