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§ 1 - Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiVermNV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 18.01.1995 BGBl. I S. 46; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Geltung ab 31.12.1977; FNA: 7849-2-4-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 1 Anwendungsbereich



Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier (Vermarktungsnormen).





 

Frühere Fassungen von § 1 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.11.2024Artikel 5 Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse
vom 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
aktuell vorher 23.01.2019Artikel 7 Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
vom 04.01.2019 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 05.08.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
vom 25.07.2011 BGBl. I S. 1685
aktuellvor 05.08.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EiVermNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EiVermNV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EiVermNV Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Ein- und Ausfuhr von Eiern (vom 08.11.2024)
... ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der in § 1 genannten Rechtsakte und dieser Verordnung 1. bei der Einfuhr von Eiern aus ... 4. Anzahl der auszuführenden Eier, 5. Benennung der Bestimmungen der in § 1 genannten Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, 6. Zeitpunkt und Ort der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
V. v. 25.07.2011 BGBl. I S. 1685
Artikel 1 EiVermNVÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... (BGBl. I S. 1797) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen ... Union über Vermarktungsnormen für Eier" ersetzt. 2. Nach § 1 werden folgende §§ 1a und 1b eingefügt: „§ 1a Ausnahmen ... Anzahl der auszuführenden Eier, 5. Benennung der Bestimmungen der in § 1 genannten Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, 6. Zeitpunkt und Ort der ...

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 7 EiFlRÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „erlassen sind" gestrichen. 2. § 3 wird ...

Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Artikel 5 TierErzMORÄndV Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
... 2022 (BGBl. I S. 428) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach den Wörtern „der Rechtsakte" die Wörter „der ...