Tools:
Update via:
Änderung § 1 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier vom 08.11.2024
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, alle Änderungen durch Artikel 5 TierErzMORÄndV am 8. November 2024 und Änderungshistorie der EiVermNVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.11.2024 geltenden Fassung | § 1 n.F. (neue Fassung) in der am 08.11.2024 geltenden Fassung durch Artikel 5 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 1 Anwendungsbereich | |
(Text alte Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier. | (Text neue Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier (Vermarktungsnormen). |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/583/al208331-0.htm